
Die Sitzung des Gemeinderats in Wellendingen am 7. Februar 2025 behandelte mehrere Themen, darunter die Diskussion über neue Straßennamen für das Gebiet des Bebauungsplans „Auf dem Altberg – 2. Erweiterung“. In diesem Kontext sind drei Straßennamen vorgesehen.
Ein weiteres Thema war ein Schuppengebiet, für das der Bauhof in Wellendingen eine Lücke identifiziert hat. Die Genehmigung für dieses Schuppengebiet könnte jedoch durch das Vorhandensein von FFH-Arealen (Flächen von gemeinschaftlicher Bedeutung) erschwert werden, was die Umsetzung der Pläne komplizieren könnte.
Bebauungsplan und Regelungen
Das Thema des Bebauungsplans ist für die Gemeinde von erheblicher Bedeutung. Dieser regelt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen und enthält grundlegende Festsetzungen zu:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Zulässiger Anzahl der Geschosse
- Zulässiger Bauweise
- Überbaubaren Grundstücksflächen
Darüber hinaus gehört zu dem Bebauungsplan eine Begründung, die die Ziele der Planung sowie zeichnerische und textliche Festsetzungen erläutert. Der Bebauungsplan ist öffentlich einsehbar, was Transparenz in den Planungsprozess bringt.
Es sollte auch beachtet werden, dass nicht für jedes Gebiet ein Bebauungsplan existiert. In bebauten Gebieten ohne solchen Plan müssen Bauvorhaben sich der Eigenart der Umgebung anpassen. Zudem ist die Bebauung von Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt, es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen.