Cochem-Zell

Sicherheitsalarm: Wichtige Tipps gegen Autoeinbrüche!

In den letzten Wochen kam es im Raum Bitburg zu einer Serie von Diebstählen aus unverschlossenen Fahrzeugen. Die Polizei hat die Bevölkerung aufgerufen, private Videoaufzeichnungen zu sichten und Hinweise zu den Taten oder möglichen Tätern zu melden. Die Sicherheitsbehörden fordern die Bürger dazu auf, besonders auf ihre Wertsachen zu achten und diese nicht sichtbar im Auto zu lassen, da sie häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Die Polizei empfiehlt zudem, mobiles Navigationsgerät und Halterung beim Verlassen des Fahrzeugs zu entfernen. Auch Ausweise, Fahrzeugpapiere, die Wohnungsanschrift und Hausschlüssel sollten nicht im Auto aufbewahrt werden, um Wohnungseinbrüche zu vermeiden. Zudem raten die Beamten, Wertsachen nicht im Kofferraum zu lassen und bei Übernachtungen alles Gepäck aus dem Kofferraum zu entfernen. Jeder Diebstahl sollte umgehend der Polizei gemeldet werden, und nach einem Vorfall sollten keine Veränderungen am oder im Fahrzeug vorgenommen werden.

Kontakt zur Polizei

Die Polizeiinspektion Bitburg steht für Informationen und Hinweise bereit. Bürger können die Dienststelle unter der Telefonnummer 06561/9685-0 oder per E-Mail an pibitburg.dgl@polizei.rlp.de erreichen. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.polizei.rlp.de/pd.wittlich/pi.bitburg zu finden. Zudem ist die Polizei unter dem Twitter-Hashtag #BitBürgerpolizei aktiv.

In einem anderen Fall hat eine Frau gegen einen LKW-Fahrer auf Schadensersatz geklagt, da sie behauptete, dieser habe ihr parkendes Fahrzeug beschädigt. Sie legte Videoaufnahmen ihrer Überwachungskamera als Beweis vor. Das Gericht erklärte jedoch die Videoaufzeichnungen aufgrund von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten für unzulässig und wies die Klage ab. Die Klägerin musste die Kosten des Rechtsstreits tragen und hatte die Möglichkeit, die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte zudem festgestellt, dass der LKW des Beklagten nicht als Verursacher des Schadens in Betracht kommt. Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen in gerichtlichen Verfahren. Die permanente Videoüberwachung ohne Anlass verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz, und solche Aufnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie rechtmäßig und datenschutzkonform sind. Dieses Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (Az.: 10 C 114/21) wurde am 05.01.2023 gefällt, welches die erforderlichen rechtlichen Vorgaben bei der Installation von Überwachungskameras betont.