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Wahlchaos im Ostalbkreis: Probleme bei der Briefwahl!

Im Ostalbkreis laufen die letzten Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2025, während die Städte und Gemeinden daran arbeiten, die Wahlbenachrichtigungen fristgerecht zuzustellen. Diese müssen spätestens 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025, an die Wähler gelangen. Die Stadt Aalen hat zunächst von Problemen bei der Beantragung der Briefwahlberichte, da eine Familie nur einmal die Unterlagen erhielt, obwohl dreimal beantragt wurde. Sabine Olbrich, die Leiterin der Geschäftsstelle Gemeinderat und Wahlen in Aalen, gab an, dass die Wahlbenachrichtigungen am 17. Januar bei der Post eingeliefert wurden und fristgerecht zugestellt sind.

Es gibt jedoch individuelle Anfragen von Bürgern, die keine Benachrichtigung erhalten haben; diese werden jeweils geklärt. Die Stimmzettel für die Wahl des Wahlkreises 270 Aalen-Heidenheim konnten am 4. Februar abgeholt werden, und 250 Briefwahlunterlagen wurden noch am selben Tag ins Ausland verschickt. Am 6. Februar wurden dann weitere knapp 12.000 Briefwahlunterlagen bei der Post eingeliefert. In Schwäbisch Gmünd wurden alle bis zum 2. Februar erforderlichen Wahlbenachrichtigungen zugestellt, und an zwei Arbeitstagen wurden rund 11.000 Briefwahlunterlagen versandfertig gemacht.

Aktuelle Entwicklungen zur Briefwahl

Ellwangen hat alle 5000 eingegangenen Briefwahlanträge mit der Post verschickt. Eine persönliche Beantragung der Briefwahl ist im Rathaus möglich, während in Lorch Wahlbenachrichtigungen durch den Dienstleister KomOne versandt wurden; die Zustellung der Briefwahlunterlagen begann dort am 5. Februar. Auch in Heubach sind alle Wahlbenachrichtigungen versandt worden. Hierbei wurden 1600 Anträge für die Briefwahl bei 7000 Wahlberechtigten registriert.

In Mutlangen wurden sämtlich Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen verschickt. Die Stadt zählt 4945 Wahlberechtigte und 1430 Anträge für die Briefwahl. Neben diesen organisatorischen Aspekten gibt es auch wichtige Fristen zur Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen zu beachten. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der Stadt Aalen eintreffen.

Ab der 5. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen im Rathaus in Aalen beantragt und abgeholt werden. Hierbei sind bestimmte Öffnungszeiten zu beachten. Für die Wahlbenachrichtigung ist es erforderlich, den Ausweis vorzulegen. Gegebenenfalls ist für andere Personen eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15 Uhr beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung sind Anträge bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, möglich. Ab dem 7. Februar 2025 können auch in anderen Rathäusern die Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden. Zusätzlich stehen verschiedene Methoden zur Beantragung zur Verfügung, einschließlich einer Online-Option über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Bei Verlust oder Nicht-Erhalt der Briefwahlunterlagen sollte dies bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr beim Wahlamt gemeldet werden, wie [schwaebische-post.de](https://www.schwaebische-post.de/ostalb/ostalbkreis/wahlvorbereitungen-in-aalen-ellwangen-und-gmuend-fristen-und-herausforderungen-93564377.html) und [aalen.de](https://www.aalen.de/bundestagswahl-2025.221391.25.htm) berichteten.