Schaumburg

Grundsteuer: Bürger klagen über drastische Erhöhungen und Intransparenz!

In der vergangenen Zeit haben Bürger im Landkreis Schaumburg von erheblichen Erhöhungen ihrer Grundsteuerbescheide berichtet. Ein Leser erwähnt, dass sich seine Grundsteuer von 115,39 Euro auf 343,60 Euro für das Jahr 2025 erhöht hat. Eine von der [Schaumburger Zeitung](https://www.szlz.de/lokales/schaumburg/umfrage-zur-grundsteuer-szlz-leser-beklagen-horrende-erhoehungen-und-intransparenz-PP2CUOEIYVAU7IJBSZBQN7V2TE.html) durchgeführte Online-Umfrage zeigt, dass viele Hausbesitzer von ähnlichen Erhöhungen betroffen sind.

Die Umfrageergebnisse stammen überwiegend von Eigentümern, die über steigende Grundsteuerbescheide berichten. So berichtet ein Teilnehmer von einer Erhöhung um 328,99%, während ein anderer von einer Anhebung um 425% spricht. Ein unbebautes Grundstück erfuhr eine Erhöhung von 119%, und ein Gewerbegrundstück verzeichnete einen Anstieg von 185%. Ein Einwohner von Bückeburg-Meinsen beschreibt, dass seine Grundsteuer von 255,36 Euro auf 523,92 Euro gestiegen ist. Kritiker der neuen Grundsteuerbemessung bemängeln, dass insbesondere Eigentümer älterer Häuser benachteiligt werden und betonen die Intransparenz bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts.

Regelungen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg

Über die aktuellen Entwicklungen in Schaumburg hinaus hat [grundsteuer.de](https://grundsteuer.de/bundesland/baden-wuerttemberg) relevante Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg veröffentlicht. Das Bundesland nutzt eine Öffnungsklausel und hat ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ gewählt, welches als einfacher empfunden wird als das ursprüngliche Bundesmodell, das als zu kompliziert galt.

Gemäß dem neuen Landesgrundsteuergesetz, das am 4. November 2020 verabschiedet wurde, gilt ein dreistufiges Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer. Hierbei werden abweichende Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes, abweichende Steuermesszahlen und der Hebesatz berücksichtigt. Grundstückseigentümer müssen eine Feststellungserklärung zur Grundsteuerwertberechnung abgeben, wobei die Abgabefrist bereits abgeschlossen ist. Auch in Baden-Württemberg spielt die Art der Bebauung nur eine untergeordnete Rolle bei der Bewertung.

Insgesamt berichten die neuen Regelungen von einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen, unabhängig von der Art der Immobilie. Beispielsweise müssen die Angaben der Grundstückseigentümer sowohl Standort als auch Flurstücksnummer umfassen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten.