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Brunnenhalle Bad Dürkheim: Das OVG entscheidet über Umbaupläne!

In Bad Dürkheim wird der geplante Umbau der Brunnenhalle zum Kultur- und Kongresszentrum zurzeit vom Oberverwaltungsgericht Koblenz geprüft. Die mündliche Verhandlung, die am Mittwoch in Koblenz stattfand, dauerte knapp zwei Stunden. Ein Urteil wird im Monat März erwartet. Erste Tendenzen in Bezug auf die Entscheidung wurden während der Verhandlung offenbar.

Die Baugenehmigung, die bereits am 14. April 2022 von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim erteilt wurde, umfasst die Erweiterung der Brunnenhalle sowie den Anbau einer Tourist-Information mit Büroeinheit und Gastronomie nach Abriss eines nordwestlichen Anbaus. Der Umbau und die Erweiterungen stießen jedoch auf Widerstand. Eine Klägerin, die Eigentümerin zweier angrenzender Grundstücke mit Wohngebäuden ist, beantragte eine gerichtliche Überprüfung der Baugenehmigung. Sie begründete ihre Klage damit, dass die Genehmigung ihre eigenen Rechte verletze und bezeichnete diese als „maßgeschneiderte Baugenehmigung“ für eine unpassende „Eventlocation“.

Gerichtliche Entscheidung zur Baugenehmigung

Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage der Grundstückseigentümerin ab. Wie vgnw.justiz.rlp.de berichtete, wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan „Kurgebiet“ keinen Drittschutz für Grundstückseigentümer außerhalb des Plangebiets vermittelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass selbst bei einer möglichen Ungültigkeit des Bebauungsplans keine Verletzung der Klägerin vorliege, da sich die Brunnenhalle in einem faktischen Mischgebiet befinde. Laut einem vorgelegten schalltechnischen Gutachten verursacht der genehmigte Betrieb keine unzumutbaren Lärmbelästigungen.

Die Klägerin hatte nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren im September 2022 Klage erhoben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde am 1. August 2023 zugestellt und kann binnen eines Monats durch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten werden.

Die Brunnenhalle, die in den 1930er Jahren errichtet wurde, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans in der Nähe des Kurgartens und Salinariums und dient der Durchführung von Veranstaltungen.