KulturPfaffenhofen an der Ilm

Stadt Pfaffenhofen sucht Veranstaltungsassistenz – Jetzt bewerben!

Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm sucht ab sofort Unterstützung im Kulturbereich. Aktuell wird eine Veranstaltungsassistenz (m/w/d) im Sachgebiet Kultur und Veranstaltungen gesucht, die geringfügig beschäftigt ist und insgesamt vier Wochenstunden arbeitet. Die Ausschreibung für diese Position endet am 3. März 2025.

Zu den Aufgaben der Veranstaltungsassistenz gehören die Unterstützung des Veranstaltungsteams bei verschiedenen Anlässen wie Gastspielen, Lesungen und dem Kultursommer. Außerdem fallen organisatorische Tätigkeiten wie die Vorbereitung, der Auf- und Abbau am Veranstaltungstag und die Mitarbeit an der Abendkasse an, einschließlich Ticketverkauf, Ticketkontrolle und Abrechnung. Darüber hinaus wird die Person auch als Urlaubsvertretung für den Marktmeister des Wochenmarkts tätig sein.

Anforderungen und Angebote

Für die ausgeschriebene Stelle sollten Bewerber ein Interesse an kulturellen Veranstaltungen und direkten Kontakt mit Menschen mitbringen. Eine zuverlässige, selbstständige und serviceorientierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit und Flexibilität werden ebenfalls erwartet. Idealerweise sollten die Bewerber bereits erste Erfahrungen im Veranstaltungsbereich haben.

Die Beschäftigung erfolgt befristet für ein Jahr und die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für weitergehende Informationen können interessierte Bewerber Herrn Daschner (Sachgebietsleiter Kultur und Veranstaltungen, Tel. 08441 78 148) oder Herrn Beck (Sachgebiet Personal, Tel. 08441 78 175) kontaktieren.

Das Konzept der geringfügigen Beschäftigung, wie [steuermachen.de](https://steuermachen.de/steuerlexikon/geringfuegige-beschaeftigung/) berichtet, ermöglicht es, zusätzliches Einkommen zu generieren. Diese Art der Beschäftigung wird in zwei Kategorien unterteilt: Die geringfügige Entlohnung, die maximal 520 Euro pro Monat beträgt, und die kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate beschränkt ist. Für geringfügig entlohnte Beschäftige entfallen die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, jedoch bleibt eine Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber zahlen allerdings Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Geringfügig Beschäftigte haben zudem Anspruch auf die Energiepreispauschale, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.