NordwestmecklenburgWismar

Entscheidungen über Leben und Tod: Wismarer spricht über seine Erlebnisse

Ein emotionaler Bericht aus Wismar beleuchtet die schweren Entscheidungen, die Martin E. für seine Eltern treffen musste. Laut einem Artikel der Ostsee-Zeitung erlitt Martins Mutter im Sommer 2018 im Pflegeheim einen Kreislaufzusammenbruch und war hirntot. Da sie keine Patientenverfügung hatte, wurde Martin mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert, die lebenserhaltenden Geräte abzuschalten. Er hielt ihre Hand, während das Pflegepersonal die Schläuche entfernte, und 28 Minuten später verstarb sie.

Drei Monate später wurde Martins Vater mit einem Darmverschluss ins Krankenhaus eingeliefert. In diesem Fall gab es Diskussionen zwischen Chirurg und Anästhesist über eine mögliche Operation. Martin E. holte eine zweite Meinung ein und entschied, im Sinne der Schmerzlinderung keine Narkose und keine Operation durchführen zu lassen. Sein Vater erhielt Beruhigungsmittel und Morphium und schlief friedlich ein. Martin E. dankte dem Pflegepersonal für die liebevolle Betreuung und sprach über die emotionalen Herausforderungen nach diesen Entscheidungen.

Wichtigkeit von Patientenverfügungen

Martin E. appelliert an die Erwachsenen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu erstellen. Dr. René Keller, Chefarzt im Sana Hanse-Klinikum Wismar, betont ebenfalls die Bedeutung solcher Regelungen. Ohne sie können Kinder nicht über die medizinische Behandlung ihrer Eltern entscheiden. Er empfiehlt, sich rechtzeitig mit dem Thema Entscheidungsunfähigkeit auseinanderzusetzen.

Nach seinen Erfahrungen hat Martin E. auch seine eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überarbeitet. In einem weiteren Artikel von der Verbraucherzentrale wird empfohlen, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen. Es ist wichtig, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Patientenverfügung durchsetzen kann. Die individuellen Wünsche zur ärztlichen Behandlung sollten mit dieser Person besprochen werden.

Die Verbraucherzentrale bietet ein kostenfreies Online-Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung an, welches interaktive Unterstützung und Erklärtexte zur Entscheidungsfindung bietet. Die Patientenverfügung muss ausgedruckt und unterschrieben werden, damit sie wirksam ist. Es wird geraten, das Original im Ordner „Vorsorgedokumente“ aufzubewahren und Angehörige über den Aufbewahrungsort zu informieren. Die Registrierung der Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird ebenfalls empfohlen.

Regelmäßige Aktualisierungen der Patientenverfügung sind wichtig, wobei eine Überprüfung alle drei Jahre angedacht ist. Die Verfügung kann jederzeit mündlich oder durch Handzeichen widerrufen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Betreuer entscheidet das Betreuungsgericht, und eine Missachtung der Patientenverfügung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.