
Im Landkreis Barnim gibt es Widerstand gegen die geplante Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die ab Anfang März in Kraft treten soll. Die Barnimer Grünen kritisieren diese Maßnahme als diskriminierend und als unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, der nicht im Einklang mit einer sinnvollen Integrationspolitik stehe. Laut der Partei wird der Einsatz der Bezahlkarte als eine Unterstellung von Missbrauch von Sozialleistungen angesehen, zumal die monatliche Unterstützung von 460 Euro für die betroffenen Personen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ohnehin einen Missbrauch kaum möglich erscheinen lässt, wie Barnim Aktuell berichtete.
Die Umsetzung der Bezahlkarte erschwere zudem die gesellschaftliche Teilhabe und Integration der Geflüchteten. Der Zugang zu Bargeld ist stark eingeschränkt, da nur bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden dürfen und Genehmigungen für Überweisungen erforderlich sind. Dies könnte den Einkauf in kleineren Läden sowie Floh- und Wochenmärkten nahezu unmöglich machen. Auch soziale Aktivitäten für Kinder, Vereinsmitgliedschaften oder Barzahlungen für Schulausflüge und Freibadbesuche wären unter diesen Bedingungen kaum machbar. Stattdessen fordern die Grünen mehr Unterstützung bei Sprachförderung, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der sozialen Teilhabe.
Gesetzliche Änderungen und Hintergrund
Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist Teil einer Gesetzesänderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 beschlossen wurde, wie Bundesregierung.de berichtet. Das Gesetz, das eine neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen für Geflüchtete schafft, wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Die Reform soll Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Bereitstellung von Leistungen ermöglichen und beinhaltet die Einführung der Bezahlkarte als neue Leistungsform.
Alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Wohnsituation, können demnach Leistungen über die Bezahlkarte erhalten. Zuvor galt, dass Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen und solche außerhalb dieser Einrichtungen vorrangig in Bargeld bekamen. Die Einführung der Bezahlkarte wurde zudem aus einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. November 2023 initiiert. Hierbei einigten sich die Länder auf Mindeststandards für die Bezahlkarte und starteten ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren. Die Verwendung der Bezahlkarte soll im Inland beschränkt sein, um die Weiterleitung von Geldmitteln ins Ausland zu verhindern.