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Metall klauen im Schatten der Zeche: Polizei schnappte Verdächtigen!

Am späten Sonntagabend wurde ein 46-jähriger Mann aus Dorsten auf dem ehemaligen Zechengelände am Alten Postweg in Kirchhellen festgenommen. Die Polizei Recklinghausen war alarmiert worden, nachdem ein Einbruch in ein leerstehendes Gebäude an Schacht 10 gemeldet wurde. Vor Ort stellte die Polizei mehrere Taschen mit Altmetall sicher, das als mutmaßliches Diebesgut gilt. Während des Einsatzes, an dem auch ein Polizeihubschrauber und ein Polizeihund beteiligt waren, vermuten die Ermittler, dass ein zweiter Einbrecher auf dem Areal unterwegs gewesen sein könnte, und fahnden aktiv nach ihm.

Die Vorfälle dieser Art sind auf dem stillgelegten Zechengelände nicht ungewöhnlich; bereits seit Jahren gibt es immer wieder Meldungen über Metalldiebstähle in dieser Region, wie Radio Emscher Lippe berichtet.

Rechtliche Grundlagen des Einbruchdiebstahls

Ein Einbruchdiebstahl kann nach deutschem Recht als besonders schwerer Fall qualifiziert werden. Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) wird die Tat gemäß § 242 I als Diebstahl und gemäß § 244 I Nr. 3 und IV als Einbruchdiebstahl eingestuft, wenn der Täter in eine dauerhaft genutzte Wohnung einbricht. Bei gewerblich genutzten Räumen greift die Qualifizierung des besonders schweren Falls gemäß § 243 I 2 Nr. 1. Zudem können § 243 I 2 Nr. 2 zur Anwendung kommen, wenn ein verschlossenes Behältnis aufgebrochen werden soll.

Eine intensivere Betrachtung der Rechtsprechung zur Einbruchsthematik zeigt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich in den Jahren 2019/2020 mit der Frage beschäftigte, ab wann ein Täter als zum „Einsteigen bzw. Aufbrechen“ angesetzt gilt. Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig für die qualifizierte Einordnung von Diebstählen, auch in Bezug auf die aktuellen Vorfälle, über die Juracademy berichtet.