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Wahlzeit! Briefwahl jetzt einfacher, doch Fristen werden knapper!

Bei der bevorstehenden Bundestagswahl planen viele Wahlberechtigte in Berlin und Brandenburg, ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben. Die Frist für die Beantragung von Wahlunterlagen wurde allerdings von sechs Wochen auf nur zwei Wochen verkürzt, was einige Herausforderungen mit sich bringt. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, der für diese Wahl vorgesehen ist, bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Die Bundesregierung empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden. Die Deutsche Post hat zugesichert, die rechtzeitige Zustellung für Wahlbriefe sicherzustellen, die bis zum 20. Februar vor der letzten Leerung eingeworfen werden. Der Brandenburgische Wahlleiter Josef Nußbaum rät dazu, die Briefwahlunterlagen unbedingt bis spätestens zum 18. Februar abzuschicken. Alternativ können die Wahlunterlagen in den Briefkasten der Gemeinde geworfen oder die Briefwahl vor Ort durchgeführt werden.

Empfehlungen und Ablauf der Briefwahl

Obwohl in den letzten Wahlen ein Trend zur Briefwahl zu beobachten war, wird für die anstehende Wahl von dieser Form der Stimmabgabe aufgrund der kurzen Fristen abgeraten. In Berlin haben Wähler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen direkt in Briefwahlstellen auszufüllen. Die Durchführung der Briefwahl vor Ort gilt als die sicherste Alternative zur Abstimmung am Wahlsonntag.

Der Briefwahlprozess gestaltet sich wie folgt: Zuerst müssen die Stimmzettel ausgefüllt und in den Stimmzettelumschlag gesteckt werden. Danach ist der Umschlag zuzukleben und in den roten Wahlbriefumschlag zu legen. Es ist wichtig, dass der Wahlschein unterschrieben und datiert wird. Der Wahlbrief kann entweder per Post versendet oder direkt abgegeben werden; für den Versand innerhalb Deutschlands ist keine Briefmarke erforderlich.

Für die Teilnahme an der Briefwahl ist zudem eine Wahlbenachrichtigung erforderlich. Anträge auf die Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. In vielen Gemeinden besteht außerdem die Möglichkeit, die benötigten Dokumente online anzufordern. Es ist jedoch nicht möglich, Anträge per Telefon einzureichen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden sich entsprechende Formulare, die ausgefüllt und zurückgesendet werden müssen. Zudem können Anträge auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung eingereicht werden. Wichtige Informationen, die für den Antrag benötigt werden, umfassen den Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnadresse. Bei Anträgen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht nötig, und diese müssen persönlich oder schriftlich und nicht elektronisch eingereicht werden. Wahlberechtigte mit Behinderungen können für die Antragstellung eine andere Person um Hilfe bitten.

Weitere Informationen zur Briefwahl sind auf den Webseiten von Tagesschau und Bundeswahlleiterin zu finden.