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Bundestagswahl 2025: Spannende Wahlkampf-Duelle in Bad Münder!

Am 21. Februar 2025 stehen die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in Bad Münder sowie im Wahlkreis 48 Hameln-Pyrmont/Holzminden im Fokus. Der Wahltermin ist für den 23. Februar 2025 festgelegt.

In diesem Wahlkreis treten drei aktuelle Bundestagsabgeordnete zur Wahl an: Johannes Schraps (SPD, Direktmandat), Mareike Lotte Wulf (CDU) und Helge Limburg (Grüne). Die Stimmen können bis 18 Uhr am Wahltag abgegeben werden, und die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Die Ergebnisse sollen am Wahlabend ab 18 Uhr veröffentlicht werden. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 wurde Johannes Schraps (SPD) mit einem Direktmandat gewählt, während CDU und Grüne über die Landesliste in den Bundestag gelangten. Die Stimmen werden in den Wahllokalen und den Briefwahlurnen ausgezählt, wobei bei knappen Ergebnissen auch eine zweite Auszählung erfolgen kann. Hochrechnungen basieren auf den ersten ausgezählten Stimmen, und ein vorläufiges amtliches Endergebnis wird in der Nacht erwartet, wie die [ndz.de](https://www.ndz.de/lokales/hameln-pyrmont/bad-muender/bundestagswahl-2025-ergebnisse-in-bad-muender-und-hameln-pyrmontholzminden-S2JTJURN7JAKHJTQLN6UZXI234.html) berichtete.

Wahlmodus und Stimmabgabe

Wähler bei Bundestagswahlen haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: die Erststimme, die für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im Wahlkreis gilt, und die Zweitstimme, die zur Entscheidung über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag beiträgt. In Deutschland existieren insgesamt 299 Wahlkreise, wobei die durchschnittliche Bevölkerung pro Wahlkreis etwa 280.000 Menschen umfasst. Jede Partei darf einen Wahlkreiskandidaten aufstellen, und auch unabhängige Kandidaturen sind zulässig.

Die Erststimme entscheidet über das Direktmandat eines Kandidaten, der mit den meisten Stimmen in den Bundestag einzieht, sofern die Zweitstimme ausreichend Unterstützung erhält. Die Zweitstimme hingegen ist entscheidend für die Verteilung der 630 Sitze im Bundestag. Parteien benötigen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder müssen in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten, um Sitze zu gewinnen. Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSW, sind von dieser Regelung ausgenommen, wie die [bpb.de](https://www.bpb.de/mediathek/reihen/bundestagswahlen/599/erst-und-zweitstimme/) erläutert. Diese Regelungen könnten durch die bevorstehende Wahlrechtsreform 2023/2024 weiter beeinflusst werden.