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Wahlkreis 28: Wer hat die besten Chancen auf ein Bundestagsmandat?

Im Wahlkreis 28, der die Regionen Delmenhorst, Wesermarsch und Oldenburg-Land umfasst, bewerben sich aktuell sechs Männer und eine Frau als Direktkandidaten für die bevorstehende Bundestagswahl. Diese Wahl findet am kommenden Sonntag statt.

Eine kürzlich verabschiedete Wahlrechtsreform hat signifikante Veränderungen hinsichtlich der Vergabe von Direktmandaten mit sich gebracht. Laut dieser Reform erhält der Gewinner eines Direktmandats keinen garantierten Sitz im Bundestag mehr. Sollten Parteien mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen aufgrund der Zweitstimmenergebnisse zustehen, bleiben diejenigen Direktkandidaten mit den schlechtesten Ergebnissen ohne Mandat. Das Hauptziel dieser Reform ist es, die Größe des Bundestages auf maximal 630 Sitze zu begrenzen. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, im Wahlkreis 28 ein nicht erfolgreiches Direktmandat zu erlangen, bei 30 Prozent liegt, was im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen signifikant höher ist: Im Wahlkreis 32 (Cloppenburg-Vechta) liegt die Wahrscheinlichkeit bei 0 Prozent, während sie im Wahlkreis 27 (Oldenburg-Ammerland) nur 19 Prozent beträgt.

Direktkandidaten und ihre Chancen

Für die Direktkandidaten, die das Mandat nicht erringen können, besteht die Möglichkeit, über die Landesliste in den Bundestag einzuziehen. Im Wahlkreis 28 sind jedoch nur wenige sichere Listenplätze vorhanden. So ist Bastian Ernst von der CDU auf Platz 25 und Hamza Atilgan von der SPD auf Platz 31 – beide haben kaum Aussichten auf einen Einzug über die Liste. Christina-Joahnne Schröder von den Grünen hat auf Platz 9 der Landesliste eine geringe Chance, während Kay Kanstein von der AfD auf Listenplatz 24 chancenlos ist. Christian Dürr von der FDP, der auf Platz 1 der Landesliste steht, könnte jedoch einziehen, falls die FDP die 5-Prozent-Hürde überschreitet. Die Linke sowie die Partei Bündnis Deutschland haben keine Kandidaten auf der Landesliste, während Carsten Jesußek von den Freien Wählern ebenfalls auf Platz 1 der Landesliste steht, jedoch keine Aussichten auf einen Einzug hat.

Eine Äußerung zur Wahlkreispräsenz im nächsten Bundestag deutet darauf hin, dass die Vertretung des Wahlkreises 28 von drei Abgeordneten auf möglicherweise einen oder sogar keinen Abgeordneten sinken könnte, abhängig von den Wahlergebnissen.

Die grundliegenden Änderungen im Wahlrecht sind im Juni 2023 in Kraft getreten, und die Reform zielt darauf ab, den Deutschen Bundestag zu verkleinern und die Vorhersehbarkeit seiner Größe zu erhöhen. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestages wurde auf 630 Abgeordnete beschränkt, während die Anzahl der Wahlkreise weiterhin bei 299 bleibt. Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die proportionale Zusammensetzung des Bundestages basiert ausschließlich auf den Zweitstimmen, und Überhang- sowie Ausgleichsmandate wurden abgeschafft. Dies bedeutet, dass die Sitze einer Partei bundesweit nach ihrem Zweitstimmenanteil bestimmt werden, während die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien sich an den Zweitstimmen in den Ländern orientiert.

Die Notwendigkeit, nochmals auf die Fünf-Prozent-Hürde hinzuweisen, ist gegeben, da nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, an der Sitzverteilung teilnehmen dürfen. Für nationale Minderheiten gilt diese Sperrklausel nicht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Juli 2024 fiel, billigte im Wesentlichen die Wahlrechtsreform, erklärte jedoch die Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig und fordert eine notwendige Anpassung durch den Gesetzgeber, um den Verstoß gegen die Verfassung zu beheben.

Diese neuen Regelungen und ihre Auswirkungen auf die bevorstehende Wahl bleiben von großer Bedeutung für die Kandidaten sowie die Wähler im Wahlkreis 28.