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Immer mehr Menschen in der Oberlausitz: Kleine Waffenscheine auf dem Vormarsch!

In der Oberlausitz verstärkt sich offenbar das Interesse an Kleinen Waffenscheinen. Laut Sächsische.de ist in den Landkreisen Bautzen und Görlitz ein kontinuierlicher Anstieg der Waffenscheine zu verzeichnen, der dem sachsenweiten Trend entspricht. Bis zum Jahresende 2024 wird ein Höchststand von 24.205 Kleinen Waffenscheinen im Freistaat erwartet.

Der Kleine Waffenschein erlaubt den Trage von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Um einen solchen Waffenschein zu beantragen, müssen die Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein, und der Gebrauch dieser Waffen ist nur in Notwehr- und Nothilfesituationen erlaubt. Der Besitz ist zwar volljährigen Personen gestattet, jedoch dürfen die Waffen ohne Waffenschein nur privat aufbewahrt werden. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen können keine scharfe Munition abfeuern und sind bei verspäteter oder falscher Anwendung potenziell gefährlich.

Statistische Entwicklung

Im Jahr 2022 gab es im Kreis Bautzen insgesamt 2.042 ausgegebene Kleine Waffenscheine, was bis 2024 auf 2.217 ansteigt, was einem Anstieg von rund 9 % entspricht. Im Kreis Görlitz ist die Zahl der Waffenscheine von 1.641 im Jahr 2020 auf 1.770 im Jahr 2022 gestiegen, was einer Zunahme von etwa 8 % entspricht. Über einen Zeitraum von fünf Jahren ist die Anzahl der Kleinen Waffenscheine im Kreis Bautzen um 26 % und im Kreis Görlitz um 27 % gewachsen. Trotz dieser Zunahme flacht die Nachfrage nach neuen Anträgen jedoch ab.

Potentielle Gründe für den Anstieg könnten ein gesteigertes Bedürfnis nach Selbstschutz, ein wachsendes Interesse an Waffen im Freizeitbereich und die Sensibilisierung durch Medienberichterstattung sein. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hebt zudem die Herausforderung an die Sicherheitsbehörden hervor und betont die Wichtigkeit von Präventionsmaßnahmen. Im Gegensatz dazu äußert sich Bautzens Landrat Udo Witschas nicht zu diesem Thema.

Zusätzlich erläutert waffenbesitz.net, dass der Kleine Waffenschein in Deutschland mit dem neuen Waffengesetz am 1. April 2003 eingeführt wurde. Erberechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das PTB-Zeichen tragen. Die Beantragung erfolgt bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde und erfordert unter anderem einen gültigen Personalausweis sowie eventuell ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis.

Neben den Anforderungen an die Antragsteller stellt der Artikel fest, dass im April 2019 bereits 640.000 Bürger in Deutschland im Besitz eines Kleinen Waffenscheins waren, wobei die meisten Besitzer in Schleswig-Holstein und im Saarland leben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Führen einer Waffe ohne Kleinen Waffenschein eine Straftat darstellt, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.