Deutschland

Debatte um Bürgergeld: Parteien planen große Veränderungen nach Wahl!

Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl 2025 haben mehrere Parteien, darunter die CDU, SPD, Grünen und AfD, angekündigt, mögliche Änderungen beim Bürgergeld umzusetzen. Die CDU/CSU plant, das derzeitige Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Das Bürgergeld, welches seit dem 1. Januar 2023 als neue Grundsicherung in Deutschland gilt, hat das zuvor geltende Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst.

Steffen Strykowski, ein Fallmanager beim Jobcenter Halle, äußerte sich zu den weit verbreiteten Vorurteilen über Bürgergeld-Empfänger. In seiner täglichen Arbeit betreut er hauptsächlich unter 25-Jährige, die Schwierigkeiten haben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Strykowski konstatierte, dass viele Bürgergeld-Empfänger nicht als faul betrachtet werden sollten; vielmehr beobachte er einen Anstieg von psychischen Problemen unter seinen Klienten. Zudem betonte er, dass die früheren Alkohol- und Drogenprobleme unter den U25 nicht mehr so stark ausgeprägt seien. Nach seiner Einschätzung würde eine „Neue Grundsicherung“ die bestehenden Probleme nicht lösen.

Bürgergeld und seine Empfänger

Im Jahr 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro pro Monat, welcher die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung abdeckt. Die Anträge für das Bürgergeld können sowohl online als auch persönlich im Jobcenter gestellt werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten im Oktober 2024 etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Von diesen sind rund 4 Millionen erwerbsfähig, während etwa 1,5 Millionen Kinder unter 15 Jahren sind.

Rund 800.000 der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger sind selbst erwerbstätig und benötigen ergänzend Bürgergeld, während etwa 1,6 Millionen Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein geringer Teil dieser Gruppe lehnt dauerhaft eine Beschäftigung ab; in Dortmund lag der Anteil der „Totalverweigerer“ im November 2023 bei lediglich 0,3 Prozent. Die Mehrheit von 1,6 Millionen Bürgergeld-Empfängern ist jedoch in regulärer Beschäftigung, nimmt an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil oder hat andere Gründe, aus denen sie nicht arbeiten können.

Regelungen und Unterschiede zur Grundsicherung

Das Bürgergeld richtet sich an erwerbsfähige Personen und ersetzt die Grundsicherung für diese Personengruppe. Letztere hingegen ist für Personen gedacht, die als nicht erwerbsfähig gelten, beispielsweise im Alter oder aufgrund von Erwerbsunfähigkeit. Im Vergleich zu Hartz IV wurden die Regelsätze für das Bürgergeld angehoben, während auch die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestiegen sind. Bürgergeld ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) verankert, während die Grundsicherung im SGB XII geregelt ist. Für den Bezug von Bürgergeld müssen Antragsteller hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt sein sowie einen deutschen Wohnsitz besitzen.

Jobcenter unterstützen Bürgergeld-Empfänger aktiv bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt. Personen mit Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, es sei denn, sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit anspruchsberechtigten Personen. Der Zugang zum Bürgergeld setzt jedoch voraus, dass die Erwerbsfähigkeit der Antragsteller wiederhergestellt ist, während die Grundsicherung im Alter für Personen gedacht ist, deren Rente nicht ausreicht oder die keine Rente erhalten.

Weitere Informationen zum Bürgergeld und dessen Regelungen finden Sie auf Ruhr24 sowie auf Arbeitslosen Selbsthilfe.