Deutschland

Neues Wahlrecht 2025: Was Wähler zur Bundestagswahl wissen müssen!

Die Bundestagswahl in Deutschland findet am Sonntag, dem 25. Februar 2025, statt und markiert die erstmalige Anwendung des neuen Wahlrechts. Wie Merkur berichtet, sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren wahlberechtigt, vorausgesetzt, sie haben mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt. Die geschätzte Zahl der Wahlberechtigten beträgt mindestens 59,2 Millionen, darunter 30,6 Millionen Frauen. Über drei Millionen Deutsche leben im Ausland, deren Teilnahme an der Wahl aufgrund der kurzen Fristen jedoch schwierig sein könnte.

In Bayern können rund 9,2 Millionen Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen, davon sind 920.000 in München ansässig. Unter den Wahlberechtigten befinden sich 2,3 Millionen Erstwähler, was 3,9 % der Gesamtzahl entspricht. Etwa 23,2 % sind über 70 Jahre alt und 13,3 % unter 30 Jahren. Der Bundestag wird künftig aus 630 Abgeordneten bestehen, was eine Änderung des Bundeswahlgesetzes 2023 nach sich zieht.

Details des Wahlsystems

Die Wahl erfolgt über zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt der Wähler einen Direktkandidaten, während die Zweitstimme der Wahl einer Partei oder deren Landesliste dient. In Bayern sind 17 Parteien zugelassen, die insgesamt 737 Kandidaten aufstellen, darunter 214 Frauen und acht parteilose Direktkandidaten, wie beispielsweise Bernhard Winter. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, Bayern stellt 47 Wahlkreise.

Gemäß Augsburger Allgemeine bleibt die Erststimme für die Wahl von Direktkandidaten zuständig, während die Zweitstimme über die Sitze im Bundestag entscheidet. Die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag ist auf 630 begrenzt, und Überhang- sowie Ausgleichsmandate entfallen. Eine wichtige Regelung, die Fünf-Prozent-Hürde, besagt, dass Parteien mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten müssen, um im Bundestag vertreten zu sein, abgesehen von Parteien nationaler Minderheiten. Zudem bleibt die Grundmandatsklausel bis zur Wahl 2025 in Kraft, welche es Parteien ermöglicht, in den Bundestag einzuziehen, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen Direktkandidaten gewinnen.

Wähler sind verpflichtet, ihre Stimmzettel klar zu kennzeichnen, da diese ungültig werden, wenn der Wille des Wählers nicht eindeutig erkennbar ist oder zusätzliche Informationen enthalten. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel orientiert sich an den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland. Eine spezielle Markierung an der Ecke des Stimmzettels dient dazu, blinden oder sehbehinderten Menschen als Orientierungshilfe zu dienen.

Über 100 Abgeordnete werden nach dieser Wahl ausscheiden, darunter bekannte Politiker wie Peter Ramsauer (CSU) und Claudia Tausend (SPD). Neben der Bundestagswahl finden in Bayern zeitgleich Kommunalwahlen statt, darunter Oberbürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide.