Rhein-Neckar-Kreis

Betrugsversuch in Schwetzingen: Schockanruf scheitert an cleverer Frau!

Am Freitag, den 1. März 2025, erhielt eine 59-jährige Frau in Schwetzingen einen sogenannten „Schockanruf“. Um 12:30 Uhr behauptete der Anrufer, die Tochter der Frau habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und es sei eine Kaution zu zahlen. Da die Frau jedoch keine Kinder hat, scheiterte der Betrugsversuch. Sie notierte die Telefonnummer des Anrufers und informierte die Polizei über den Vorfall.

Der Täter sprach akzentfreies Deutsch, was die Frau zusätzlich beunruhigte. In Anbetracht des Vorfalls informierte sie sich über das richtige Verhalten bei zukünftigen Schockanrufen. Die Polizei gibt in solchen Fällen mehrere wichtige Ratschläge:

  • Keine Unbekannten in die Wohnung lassen.
  • Von angeblichen Amtspersonen, insbesondere in Zivil, den Dienstausweis verlangen.
  • Bei Zweifeln die Behörde anrufen, von der die Amtsperson stammt.
  • Die Telefonnummer selbst herausfinden oder über die Telefonauskunft beziehen.
  • Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten.
  • Keine Details zu finanziellen Verhältnissen preisgeben.
  • Kein Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben.

Das Polizeirevier Schwetzingen hat die Ermittlungen zu diesem Vorfall aufgenommen und an die Kriminalpolizei übergeben.

Warnhinweise des BKA

Oft wird vorgetäuscht, dass ein Angehöriger in einen Verkehrsunfall oder eine Straftat verwickelt sei und eine Gefängnisstrafe drohe. Dabei wird die Drohung vorgebracht, dass für die betroffene Person eine „Kaution“ oder „Entschädigung“ gezahlt werden müsse. Häufig agieren mehrere Anrufer zusammen und führen die Opfer weiter unter Druck, ohne dass diese Kontakt zu echten Verwandten oder zur Polizei aufnehmen können. Geforderte Beträge können bis zu 100.000 Euro betragen.

Die Ratschläge des BKA sind ähnlich den Hinweisen der Polizei: Keine persönlichen oder finanziellen Details am Telefon preisgeben, bei Verdacht auf Betrug auflegen, Angehörige unter bekannten Nummern anrufen und keinesfalls Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte übergeben. Bei Erhalt eines solchen Anrufs wird geraten, umgehend die örtliche Polizeidienststelle zu kontaktieren und sich an Opferberatungsstellen zu wenden, wie den „WEISSEN RING“ unter der Rufnummer 116 006.

Für weitere Informationen über Betrugsmaschen bieten die Webseiten der Polizeilichen Kriminalprävention hilfreiche Tipps.