
Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 321 Personen erfolgreich in ihr Heimatland abgeschoben. Diese Zahl steht jedoch im Kontrast zu den mehr als 40 Prozent der Abschiebungen, die scheiterten. Laut einer Untersuchung von Merkur waren die Hauptgründe für den Misserfolg der Abschiebungen vielfältig: So waren 106 Personen zum Zeitpunkt der Abschiebung untergetaucht, während 30 Personen sich widersetzten. In weiteren 13 Fällen hatten die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt. Zudem gab es 97 Fälle mit sonstigen Gründen, wie medizinischen Notwendigkeiten oder unvollständigen Familienverbänden, Kapazitätsgrenzen bei Charterflügen, streikbedingten Flugausfällen oder einer freiwilligen Ausreise.
Insgesamt wurden 567 Rückführungen organisiert. Während 321 Personen erfolgreich das Land verließen, scheiterten 246 Rückführungen. Darüber hinaus haben bis Ende Oktober 2024 72 Menschen das Land freiwillig verlassen, unterstützt durch ein Förderprogramm. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern stieg im Jahr 2024 um 84 auf 3.978. Von diesen hatten 3.527 Personen eine Duldung, während 451 über keinen solchen Status verfügten. Im Vorjahr waren es noch 485 Personen ohne Duldung.
Dublin-Verfahren und weitere Herausforderungen
Eine weitere Herausforderung stellt die Dublin-Verordnung dar, die die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt. Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 1.439 Ersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten zur Übernahme von Geflüchteten gestellt, von denen etwa 96 Prozent erfolglos blieben. Nur 52 Migranten wurden erfolgreich an die zuständigen Mitgliedstaat überstellt, wie Nordkurier berichtet. Die Gründe für das Scheitern waren vielfach, darunter Widerstand der Betroffenen, deren Abtauchen, fehlende Flüge oder medizinische Gründe.
Die Abwicklung des Dublin-Verfahrens wird als ausbaufähig bewertet, besonders in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Ländern wie Italien, Bulgarien, Kroatien und Griechenland. Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Einhaltung der Dublin-Regelungen auf EU-Ebene einzufordern und hat bereits mehrfach auf Defizite im System hingewiesen. Zudem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) das Dublin-Verfahren künftig schneller betreiben, während die Bundespolizei prüfen soll, ob es freie Haftplätze gibt, um das Abtauchen von Betroffenen zu verhindern.