
Ein 34-Jähriger aus Rastatt wurde wegen Cybergrooming auf Bewährung verurteilt. Der Verurteilte hatte über einen Chat Kontakt zu einem zehnjährigen Mädchen aufgenommen und es aufgefordert, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Darüber hinaus schickte er dem Mädchen pornografisches Material.
Im Rahmen einer Durchsuchung fand die Polizei auf seinem Mobiltelefon hunderte kinder- und jugendpornografische Dateien. Der Täter behauptete vor Gericht, es sei „nur ein Zeitvertreib“ gewesen, doch das Urteil gegen ihn fiel deutlich aus, wie bnn.de berichtete.
Unterstützung für Betroffene
Die Thematik des Cybergroomings ist nicht nur alarmierend, sondern erfordert auch Unterstützung für die Betroffenen. Laut missingkids.org ist das Gefühl, mit einem expliziten Bild online allein zu sein, belastend. Es gibt Menschen, die helfen möchten, darunter vertrauenswürdige Erwachsene, Eltern, Verwandte oder Schulberater.
Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) bietet Unterstützung für Opfer und deren Familien an. Diese umfasst Krisenintervention und lokale Beratungsangebote. Das NCMEC’s Team HOPE ist ein Freiwilligenprogramm, das Familien mit ähnlichen Erfahrungen verbindet und somit eine wichtige Ressource in schweren Zeiten darstellt.