Bad Tölz-WolfratshausenDeutschland

Katzen in Dietramszell: Kastration als Schlüssel zum Tierschutz?

Der Bund der Katzenfreunde (BdK) in Grünwald hat sich für die Kastration von Katzen als wichtigen Bestandteil des Tierschutzes ausgesprochen. Die Organisation fordert jedoch eine konsequente Umsetzung von Maßnahmen, um die Situation freilebender Katzen nachhaltig zu verbessern. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen plant jedoch keine allgemeine Kastrationspflicht für die Gemeinde Dietramszell, trotz der Anfang Februar erlassenen Katzenschutzverordnung, die kranke und verletzte freilebende Katzenwelpen schützen soll.

Die Katzenschutzverordnung sieht vor, streunende Katzen aufzufangen und zu kastrieren, jedoch wird diese Regelung nicht für Katzen mit nachweislichem Halter angewendet. In den Jahren 2021 bis 2023 hat der BdK insgesamt 163 freilebende Katzen in Dietramszell eingefangen, von denen 160 unkastriert waren. Von diesen Katzen wurden 143 kastriert und gekennzeichnet, während 17 Katzenwelpen vermittelt wurden. Christine Hafner vom BdK kritisiert das Vorgehen des Landratsamts und verweist auf die 1700 Gemeinden in Deutschland, die bereits eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht implementiert haben.

Reaktionen und Forderungen

Die Organisation Peta unterstützt die Forderungen des BdK nach einer Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Die Zahl der eingefangenen Katzen ist von 46 im Jahr 2021 und 38 im Jahr 2022 auf 79 im Jahr 2023 gestiegen. Dennoch argumentiert der BdK, dass sich die Situation trotz dieser Kastrationen nicht verbessert hat. Laut Schätzungen leben in Deutschland rund 2,5 Millionen Straßenkatzen, deren Lebenserwartung wesentlich niedriger ist als die von Hauskatzen. Zudem sterben jährlich mehr als eine halbe Million dieser Katzen.

Im Gegensatz dazu trat in Berlin am 8. Juni 2022 die Katzenschutzverordnung (KatSchutzV) in Kraft, die den Haltern von unkastrierten Katzen verbietet, diesen unkontrollierten freien Auslauf zu gewähren. Halter von kastrierten Katzen sind verpflichtet, diese zu kennzeichnen und bei anerkannten Stellen zu registrieren, um unkontrollierten Ausgang zu ermöglichen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip-Transponder. Ziel dieser Verordnung ist es, die Zahl der freilebenden Katzen zu verringern und damit Schmerzen, Leiden sowie Schäden durch Unterbrechung der Fortpflanzungskette zu reduzieren, da die hohe Anzahl freilebender Katzen in Berlin zu Revierkämpfen, Krankheiten und Nahrungsknappheit führt, wie [berlin.de](https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/katzenschutzverordnung/artikel.1206331.php) berichtet.