
Im Fall des Mordes an der 14-jährigen Ayleen hat das Landgericht Gießen eine Sicherungsverwahrung gegen Jan P. angeordnet. Der 32-Jährige wurde wegen seiner erheblichen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit verurteilt. Laut den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Andreas Wellenkötter darf Jan P. auch nach seiner lebenslangen Freiheitsstrafe nicht auf freien Fuß gesetzt werden. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, was die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflusste.
Jan P. erschien ungepflegt im Gericht und zeigte nach der Verhandlung kein Mitgefühl oder Reue. Seine Verteidiger planen, Revision gegen das Urteil einzulegen. Zuvor war Jan P. bereits wegen des Mordes an Ayleen verurteilt worden, nachdem er das Mädchen im Juli 2022 erwürgte und ihren Leichnam im Teufelsee bei Echzell ablegte. Zudem hatte er nach dem Mord ein anderes Mädchen bedroht und ein Sexvideo verschickt.
Vorgeschichte und weitere Straftaten
Die Vorgeschichte von Jan P. ist von schweren Vorstrafen geprägt, darunter der Versuch, eine Elfjährige zu vergewaltigen. Nachdem er zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, änderte sich sein Verhalten nicht. Nach seiner Entlassung kontaktierte er zahlreiche Mädchen über das Internet und übte Druck auf sie aus.
In einem separaten Verfahren wurde er wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt an einer 13-Jährigen angeklagt. Jan P. gestand, bei einem Videotelefonat mit dem Mädchen onaniert zu haben. Außerdem wurde er wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten verurteilt. Für den sexuellen Missbrauch erhielt er eine Strafung von zwei Jahren und drei Monaten sowie ein Jahr und sechs Monate für den Besitz von Kinderpornografie, die mit der bereits bestehenden lebenslangen Freiheitsstrafe zusammengefasst wurden.
Das Gericht begründete die Anordnung der Sicherungsverwahrung damit, dass Jan P. seit seiner Kindheit straffällig ist und kein Potenzial für eine Verhaltensänderung in den nächsten 15 Jahren sieht, wie auch [hessenschau.de](https://www.hessenschau.de/panorama/urteil-in-giessen-sicherungsverwahrung-fuer-ayleens-moerder-v7,prozess-giessen-108.html) berichtete. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Sicherungsverwahrung aufgrund geänderter Strafrahmen aufgehoben, was zu diesem neuen Verfahren führte.