
Am 5. März 2025 wurde das Projekt „Nutzungshandbuch Porschestraße inkl. Sofortmaßnahmen“ vorgestellt, das die Belebung einer klimagerecht gestalteten Innenstadt in Wolfsburg zum Ziel hat. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt. Die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) hat hierfür einen Förderantrag eingereicht und arbeitet eng mit der Stadtverwaltung sowie lokalen Gewerbetreibenden zusammen.
Das Nutzungshandbuch regelt wichtige Aspekte für die Innenstadtnutzung, darunter Rettungswege, Gastronomie- und Veranstaltungsflächen sowie die Integration von Infrastruktur und Freizeiteinrichtungen. Es bildet die Grundlage für die Belebung der Fußgängerzone durch private Akteure und das Citymanagement der WMG und dient auch der Fortschreibung zur Ermittlung von Potenzialflächen im öffentlichen Raum.
Geplante Sofortmaßnahmen und neue Nutzungskonzepte
Im Zeitraum von Sommer 2025 bis 2028 sind Sofortmaßnahmen vorgesehen, die die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigern sollen. Hierbei werden neue Nutzungen wie Spiel-, Sport- und Erholungsangebote erprobt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem eine mobile 3×3 Basketballanlage und beschattete sowie begrünte Sitzmöglichkeiten. Die Standorte dieser Angebote werden während der Projektlaufzeit gewechselt, um weitere Potenzialflächen zu identifizieren. Erkenntnisse aus diesen Sofortmaßnahmen fließen in das Nutzungshandbuch ein.
Das Nutzungshandbuch bündelt relevante Daten, einschließlich Informationen zum Baubestand, Planungen und Leitungslagen, und identifiziert Flächen für Sondernutzungen wie Veranstaltungen und Außengastronomie. Dieses Projekt ist Teil der Roadmap Innenstadt und zählt zu den acht priorisierten Vorhaben in Wolfsburg, die sich aus den Handlungsempfehlungen des Regiebuchs Innenstadt ableiten. Die Ziele des Projekts stimmen mit dem Kompass Innenstadt überein.
Die Förderung solcher Projekte erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit in Innenstädten („Resiliente Innenstädte“), die am 25. Mai 2022 erlassen und zuletzt am 13. Mai 2024 geändert wurde. Diese Richtlinie hat zum Ziel, die Innenstädte zu umzugestalten, um gegen Leerstände zu kämpfen, die Luftqualität zu verbessern und sich an den Klimawandel anzupassen. Das Programm unterstützt integrierte soziale, wirtschaftliche und ökologische Stadtentwicklungsprojekte.
Förderungen im Rahmen dieses Programms können bis zu 40% in stärker entwickelten Regionen und bis zu 60% in Übergangsregionen betragen, wobei bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Zweckbindungsfristen und Nachweispflichten gelten. Die Bewilligungsstelle für diese Förderungen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).