
Im Landkreis Würzburg kam es zu einem Vorfall von Sachbeschädigung. Laut einem Bericht von SW1 News wurde zwischen 16:30 Uhr und 21:00 Uhr am Dienstag die Eingangstüre eines Mehrfamilienhauses in der Kilianstraße, Ortsteil Opferbaum, mit Graffiti besprüht. Die unbekannten Täter hinterließen ihre Spuren in Form von weißer Farbe, die eine Fläche von etwa 1 Meter x 1 Meter abdeckte.
Der entstandene Schaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Die Polizei Würzburg-Land bittet die Bevölkerung um Zeugenhinweise. Zeugen können sich unter der Telefonnummer 0931/457-1630 oder per E-Mail an pp-ufr.wuerzburg-land.pi@polizei.bayern.de an die Behörden wenden.
Rechtliche Konsequenzen von Graffiti
Wie auf der Webseite von Rosentreter & Scholz ausgeführt wird, sind Graffiti in städtischen Gebieten wie Bahnhöfen und Unterführungen weit verbreitet. Obwohl die Kunstform zunehmend anerkannt wird und viele Städte Künstler einladen, kommt es häufig zu unerwünschten Graffiti, die hohe Kosten für die Entfernung verursachen.
Graffiti kann als Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB eingestuft werden. Diese Regelung fasst Beschädigungen oder Zerstörungen fremder Sachen zusammen, die diese unbrauchbar machen. Jedoch fallen in der Regel Graffiti nicht unter den Begriff der Sachbeschädigung, da meist die Brauchbarkeit des Objekts nicht beeinträchtigt wird. Die § 303 Abs. 2 StGB bestraft jedoch die dauerhafte Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache, was Graffiti betreffend von Bedeutung ist.
Für die Täter können bei einem nachgewiesenen Vorfall von Sachbeschädigung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Bei wiederholten Taten drohen höhere Strafen.