
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Kleinaktionären gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht angenommen. Diese Entscheidung wurde als unzulässig erklärt, sodass die betroffenen Aktionäre keine rechtlichen Möglichkeiten mehr haben, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sowie die Ablehnung der Beschwerde des Landgerichts.
Der umstrittene Sanierungsplan sieht eine drastische Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies würde für die freien Aktionäre einen vollständigen Verlust ihres Investments bedeuten. Die Kleinaktionäre hatten in ihrer Beschwerde einen Eingriff in ihr Eigentum geltend gemacht und kritisierten die angeblichen illegitimen Ziele sowie die fehlende Erforderlichkeit und Angemessenheit des Restrukturierungsplans. Allerdings setzte sich die Verfassungsbeschwerde nicht mit den Argumenten des Landgerichts auseinander. Laut dem Bundesverfassungsgericht richtete sich die Klage nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften.
Kleinaktionäre und ihre Zukunft
Kleinaktionären von Varta in Ellwangen droht ein Totalverlust ihrer Aktien. Die Aktien verfallen und sind nahezu wertlos, da der Börsenhandel eingestellt wurde. Varta plant einen Neuanfang in Kooperation mit Porsche und dem Großaktionär Michael Tojner und hat bereits weitere Darlehen erhalten. In diesem Zusammenhang kündigen die Kleinaktionäre Widerstand gegen den Sanierungsplan an.
Im Rahmen dieser Entwicklungen haben einige Kleinaktionäre beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die Klage bezieht sich insbesondere auf den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts, der ihrer Meinung nach gegen die Eigentumsgarantie verstoße. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang dieser Klage bestätigt. Die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden in Deutschland liegt in den letzten zehn Jahren allerdings nur bei 1,66 Prozent.
Varta hat sich zudem mit seinen Gläubigern auf einen Schuldenschnitt geeinigt, wobei die Gläubiger auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichten. Damit Varta diesen Schuldenschnitt akzeptieren kann, muss das Eigenkapital auf null herabgesetzt werden. Das Unternehmen, das zuletzt rund 4.000 Menschen beschäftigte und Standorte in Ellwangen, Dischingen (Kreis Heidenheim) und Nördlingen (Kreis Donau-Ries) unterhält, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die durch Managementfehler und eine schwankende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Knopfzellen verursacht wurden. Kritiker werfen Varta auch eine hohe Abhängigkeit von seinem Hauptkunden Apple und leichtfertige Investitionen vor.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Berichten von Süddeutsche.de und SWR.de.