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Ehrlicher Lübecker gibt 960 Euro Portemonnaie zur Polizei!

In Lübeck ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der die Tugend der Ehrlichkeit unter Beweis stellte. Ein 45-jähriger Bürger fand am Montag, dem 3. März, ein Portemonnaie im Keiligen-Geist-Kamp und brachte es umgehend zum 3. Polizeirevier. In dem Portemonnaie befanden sich persönliche Dokumente sowie ein Betrag von 960 Euro Bargeld.

Die Polizei konnte den Eigentümer des Portemonnaies schnell ermitteln und informieren. Der Besitzer holte seine Wertsachen auf der Polizeiwache ab. Nach Rückgabe der Fundsache erhielt der ehrliche Finder einen Finderlohn vom Eigentümer, was die Bedeutung von Aufrichtigkeit in der Gesellschaft unterstreicht, wie auch auf shz.de berichtet wird.

Fundrecht und Finderlohn

In Deutschland sind Finder gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, Fundsachen, die mehr als 10 Euro wert sind, abzugeben. Dies gilt auch für das Portemonnaie des Lübecker Finders. Fundsachen sollten bei der Polizei oder einem Fundbüro gemeldet werden; kostenlose Websites ersetzen diese Pflicht nicht, wie auf test.de erläutert wird.

Finder haben die Möglichkeit, ihre Daten zu hinterlassen, um gegebenenfalls ihre Fundrechte geltend zu machen. Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, dürfen Finder das Fundstück behalten. Der Finderlohn, der in der Regel 3-5% des Wertes beträgt, steht dem Finder zu, wenn die Sache zurückgegeben wird.

Zudem ist es wichtig zu beachten, dass das Behalten einer Fundsache ohne Anzeige als strafbar gelten kann, was zu erheblichen Geldstrafen führen kann.