
Am 5. März 2025 informiert die Stadt Lauf an der Pegnitz über mobile Geschwindigkeitsmessungen, die im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden. Autofahrer sollten besonders auf die im Stadtteil Heuchling aufgestellten Blitzer achten, da hier eine hohe Gefahr von Bußgeldern oder sogar Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen besteht.
Der mobile Blitzer wurde an der Neunkirchener Straße (PLZ 91207) positioniert, wo ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Die Informationen zu diesem Standort wurden um 15:09 Uhr aktualisiert, während der Stand der Informationen um 19:31 Uhr festgehalten wurde. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind weiterhin die häufigsten Verkehrsverstöße und stellen eine der größten Unfallursachen dar.
Regelungen zur Geschwindigkeitsmessung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Bußgelder, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden, und umfasst auch Strafen für andere Verstöße wie zu dichtes Auffahren und das Überfahren roter Ampeln. Es ist wichtig zu beachten, dass Radarwarner und Echtzeitwarn-Apps in Deutschland verboten sind. Der Paragraf 23, Absatz 1b der StVO untersagt die Nutzung von Geräten zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Darüber hinaus gibt es spezifische Vorschriften für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland. Wie der ADAC berichtet, dienen Tempolimits der Verkehrssicherheit und die Regelungen, wo geblitzt werden darf, sind klar festgelegt. Geschwindigkeitsmessungen sind auch unter schwierigen Bedingungen wie Regen, Schnee oder in der Nacht erlaubt, wenn ein sichtbarer Blitz nicht erforderlich ist.
Es stehen verschiedene Messverfahren zur Verfügung, darunter Lasermessungen, Radarmessungen sowie Induktionsschleifen, die alle technisch geprüft und zugelassen werden müssen. Die jeweiligen Bundesländer sind für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig und haben eigene Richtlinien, die Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messanlagen festlegen können.