
Die Stadt Lüneburg kündigt verstärkte Maßnahmen gegen Schottergärten an. In einer Mitteilung vom Montag, dem 5. März 2025, erklärt die Verwaltung, dass die bisherigen Bemühungen um Aufklärung und Freiwilligkeit nur mäßigen Erfolg hatten. Um dem Problem entgegenzuwirken, erhöht die städtische Bauaufsicht ihre Kontrollen.
Bei der Entdeckung eines Schottergartens erhalten die Eigentümer ein Informationsschreiben sowie Material zur Umgestaltung. Diese haben anschließend ein halbes Jahr Zeit, um ihre Gärten umzugestalten. Nach Ablauf dieser Frist wird überprüft, ob der Schottergarten entfernt wurde. Im schlimmsten Fall droht den Eigentümern ein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung der Vorgaben.
Ökologische Bedenken und Rechtslage
Die Stadtverwaltung sieht auch den Einsatz von Steinen als zentrales Element vieler Gärten kritisch. Dies trägt zu einer problematischen Entwicklung hinsichtlich der ökologischen Vielfalt, des Stadtklimas und der Regenwasser-Versickerung bei. Laut den aktuellen Bestimmungen verstoßen Schottergärten gegen das niedersächsische Baurecht, woraufhin Städte und Gemeinden den Rückbau anordnen können, da solche Gärten keine Grünflächen darstellen.
Die Stadt Lüneburg setzte in der Vergangenheit auf Freiwilligkeit, doch nun sollen konkrete Maßnahmen folgen. Besitzer von Schottergärten erhalten weiterhin Anschreiben und Flyer mit Tipps zur Umgestaltung. Die Kontrollen auf die Entfernung der Steingärten finden nach Ablauf der sechs Monate statt, wobei auch bauordnungsrechtliche Maßnahmen wie Rückbau oder Zwangsgeld verhängt werden können, sollte die Frist nicht eingehalten werden. Dies geht aus einem Bericht von mopo.de hervor.