
Ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nitratbelastung der Ems steht an. Das Gericht entschied, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht ausreichend gegen die hohe Nitratbelastung vorgehen, die durch intensive Tierhaltung und Düngung verursacht wird. Das Urteil, ursprünglich für den 27. Februar 2025 terminiert, könnte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft in der Region haben und mögliche Handlungsnotwendigkeiten für die betroffenen Bundesländer aufzeigen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte bereits im November 2023 beschlossen, dass Änderungen der Maßnahmen für das Flussgebiet der Ems notwendig sind. Die dort geforderten Anpassungen zielen darauf ab, die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich zu erreichen und eine Zunahme der Nitratbelastung bei den Grundwasserkörpern zu verhindern, wie Agrarheute berichtete. Die bisherigen Programme zur Nitratregulierung weisen Defizite auf und müssen überarbeitet werden, da der seit 2015 geltende Nitrat-Grenzwert an vielen Messstellen überschritten wird.
Reaktionen und mögliche Konsequenzen
Die betroffenen Bundesländer weisen darauf hin, dass sie bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung ergriffen haben; gegen das OVG-Urteil wurde Revision eingelegt. Das Landvolk Niedersachsen hält strengere Maßnahmen für überzogen und betont die Bedeutung effizienter Düngung sowie Beiträge zum Gewässerschutz. Umweltschützer hingegen, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), sehen das Urteil als Präzedenzfall, der effektivere Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffeinträgen einfordern könnte.
Laut der DUH, die das OVG-Urteil als Erfolg wertet, resultieren die hohen Nitratwerte aus intensiver Tierhaltung und Überdüngung. Eine Bestätigung des Urteils könnte bundesweite Konsequenzen nach sich ziehen, indem verbindliche Reduktionsziele für die Viehhaltung und strengere Auflagen für den Düngereinsatz in der Landwirtschaft gefordert werden. Die DUH erwartet außerdem eine Überarbeitung der Maßnahmenprogramme für Niedersachsen und NRW.
In diesem Kontext ist zu beachten, dass die EU-Kommission klarstellt, dass der Erfolg von Maßnahmen nicht allein anhand von Messwerten bewertet werden kann. Ein abgewiesener Revisionsantrag könnte einen entscheidenden Handlungsbedarf für Niedersachsen darstellen und Auswirkungen auf Landwirte, Wasserversorger und die Umweltpolitik mit sich bringen. Das OVG Lüneburg könnte entscheiden, ob das Düngen in belasteten Gebieten gegebenenfalls ganz verboten werden kann, um die Luftqualität zu verbessern und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.