Ostalbkreis

Ostalbkreis startet innovative Bezahlkarte für Geflüchtete!

Die Landkreisverwaltung hat am 1. März 2025 die ersten Bezahlkarten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an volljährige leistungsberechtigte Geflüchtete ausgegeben. Diese Maßnahme betrifft Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften des Ostalbkreises oder kommunal wohnen. Voraussichtlich bis Ende März soll die Ausgabe von rund 450 Karten abgeschlossen sein. Das System wird von der secupay AG zur Verfügung gestellt. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die ohne Kontobindung funktioniert; eine Überziehung des Guthabenbetrags ist nicht möglich. Die Karte kann an allen Geldautomaten in Deutschland verwendet werden, die Visa akzeptieren.

Die Aufladung der Bezahlkarte erfolgt durch das Landratsamt mittels Überweisung. Landrat Joachim Bläse hat den Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung für die Umstellung auf das neue Verfahren gedankt. Die Bezahlkarte dient unter anderem dazu, zu verhindern, dass Geldleistungen von Geflüchteten an Schleuserbanden oder Verwandte im Ausland transferiert werden. Zudem bietet die Karte Funktionen wie eine Begrenzung des Barabhebebetrags und die Möglichkeit zur Sperrung bei Verlust. Ein Umzug von einem Kreis in einen anderen kann problemlos erfolgen, und das dichte Netz der Akzeptanzstellen ermöglicht es den Geflüchteten, Waren und Dienstleistungen unkompliziert zu erwerben. Auch Online-Käufe sind möglich, jedoch sind bestimmte Finanztransfer-Dienstleister und Krypto-Angebote ausgeschlossen. Ein monatlicher Barbetrag von 50 Euro kann kostenlos im Einzelhandel abgehoben werden und ist für Bedarfe gedacht, die nicht mit bargeldlosem Bezahlen gedeckt werden können.

Einführung und Technische Details

Der Beschluss zur Einführung der Bezahlkarte wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 gefasst. Das Vergabeverfahren auf Bundesebene wurde nach einer abgewiesenen Beschwerde im August 2024 abgeschlossen, und die Vergabe an die secupay AG erfolgte im September 2024. Die Bezahlkarte wird landesweit in Baden-Württemberg in allen Einrichtungen für Geflüchtete eingeführt.

Die secupay AG erhält den Zuschlag als technischer Partner für das Projekt SocialCard, das die Einführung der Bezahlkarte in 14 Bundesländern zur Digitalisierung der Auszahlung von Sozialleistungen umfasst. Die Bezahlkarte ersetzt Bargeld-, Scheck- und Gutscheinpraxis und ist darauf ausgelegt, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Die SocialCard ermöglicht kontaktloses Bezahlen sowie Bargeldabhebungen an Geldautomaten und bietet den Kommunen eine flexible und skalierbare Lösung ohne zusätzliche Hard- oder Software. Über 1,3 Millionen Akzeptanzstellen in Deutschland unterstützen die Verwendung der SocialCard, die auch in einem Pilotprojekt in Oberösterreich seit Juli 2024 erfolgreich implementiert wurde.