
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen 00:40 Uhr, wurden in der Kurt-Schumacher-Straße in Speyer zwei Fahrzeuge von einer Polizeistreife mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Die Fahrzeuge, eine silber-graue BMW-Limousine und ein silber-grauer Audi-Kombi, fuhren zunächst hintereinander, bevor sie nebeneinander in Gegenfahrtrichtung beschleunigten.
Die Kontrolle der Fahrzeuge fand im Einmündungsbereich Theodor-Heuss-Straße/Dudenhofer Straße statt. Bei den Fahrern handelt es sich um jeweils 19-jährige männliche Heranwachsende. Die Polizeibeamten sicherten die Führerscheine der beiden Fahrer und leiteten ein Verfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Die Polizei bittet nun Zeugen um Hinweise, die unter der Telefonnummer 06232/137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zur Verfügung gestellt werden können, wie MRN News berichtete.
Rechtliche Grundlagen für verbotene Kraftfahrzeugrennen
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind ein ernstes Delikt, das unter § 315d des Strafgesetzbuchs geregelt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen umfassen das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten Rennens sowie die Teilnahme daran als Kraftfahrzeugführer. Darüber hinaus wird als strafbar erachtet, wenn eine Person mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos versucht, Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Die rechtlichen Konsequenzen bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen können erheblich sein. Gemäß Absatz 1 droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Es gibt zudem verschärfte Strafen, wenn Leib oder Leben eines anderen oder bedeutende fremde Sachen gefährdet werden. Diese können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zur Folge haben. Bei fahrlässiger Gefahrverursachung in diesen Fällen kann die Strafe bis zu drei Jahren betragen. Bei Todesfällen oder schweren Gesundheitsschädigungen reicht die Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wie Polizei NRW ausführlich darlegt.