
Ein 23-Jähriger, wohnhaft im Rems-Murr-Kreis, muss sich heute vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis verantworten. Die Verhandlung wurde von Richter Armin Blattner geleitet, der dem Angeklagten versuchte, die Bedeutung der Situation für seine Zukunft deutlich zu machen. Der Fall wurde dabei eher als erzieherische Maßnahme denn als klassische Gerichtsverhandlung wahrgenommen, wie ZVW berichtet.
Parallel zu diesem Fall verhandelte das Amtsgericht Waiblingen einen weiteren Drogenhandel. Dabei wurde ein 37-jähriger Toni M. wegen gewerbsmäßigen Handels mit Kokain, Medikamenten und Dopingmitteln verurteilt. Die Strafe beträgt 23 Monate, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Bei seiner Verurteilung kam es zu einer Verständigung im Strafverfahren, nachdem er gestanden hatte. Toni M. hatte zwischen 2017 und 2020 jeweils 200 Gramm Kokain, Sildenafil und Testosteron-Enantat von einem Händler in Hamburg erworben. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass die Menge des Kokains eine Haftstrafe von mindestens 2,5 Jahren nach sich gezogen hätte, doch die Strafe wurde durch eine Absprache auf maximal zwei Jahre Bewährungsstrafe begrenzt. Trotz Vorstrafen konnte die Verteidigung eine unbedingte Haftstrafe verhindern, da das Gericht die finanziellen Belastungen durch Rückzahlungen und Gerichtskosten berücksichtigte, wie Stirnweiss Brenner ausführte.
Erzieherische Maßnahmen und Strafen
Die Verantwortung für Toni M. wurde durch eine Rückzahlungssumme von 22.005 Euro festgesetzt, wovon 16.000 Euro auf Kokain entfielen. Zudem wurde er zu 200 Arbeitsstunden verurteilt, die nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden können. Die Verteidigung stellte die Beweislage bezüglich der Kokainkäufe in Frage und argumentierte für einen niedrigeren Kaufpreis, um den Wertersatz zu reduzieren. Letztlich folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.