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Neubrandenburger Radfahrer: Siebenjährige verletzt – Gericht entscheidet!

Ein 24-jähriger Rennradfahrer aus Neubrandenburg musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung am Amtsgericht verantworten. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2021, als er ein siebenjähriges Mädchen auf dem Boulevard in der Turmstraße anfuhr. Laut seiner Aussage war er mit etwa 18 bis 20 km/h unterwegs. Die Turmstraße ist allerdings nur zwischen 19 Uhr und 9 Uhr für Radfahrer frei. Der Unfall passierte an einem Sonntag gegen 16:55 Uhr, als die Straße relativ leer war, abgesehen von zwei Familien.

Das Kind erlitt bei dem Vorfall ein gebrochenes Schlüsselbein und musste anschließend zwei Wochen zu Hause bleiben. Weitere zwei Wochen durfte es keinen Ranzen tragen. Die Mutter des Mädchens erklärte, dass sie den Unfallfahrer ausschließlich über einen Anwalt und die Versicherung informiert hatte. Die Versicherung zahlte einen Schaden von etwa 2000 Euro, wovon jedoch nur rund 500 Euro bei der Familie ankamen.

Rechtliche Konsequenzen und Vereinbarung

Die Staatsanwaltschaft regte einen Vergleich an, um das Verfahren wegen „geringer Schuld“ einzustellen. Der Angeklagte stimmte zu, eine Geldauflage von 1500 Euro zu zahlen, die direkt an das geschädigte Mädchen fließen soll. Er gab an, dass er die Zahlung nur in Raten leisten könne und versicherte, nie wieder über den Boulevard fahren zu wollen.

In einem verwandten Themenbereich berichtete die Seite von Rechtsanwalt Gregor Samimi über Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern. In diesem Kontext wird betont, dass Radfahrer gemäß § 1 StVO stets Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr walten lassen müssen. Radfahren auf Gehwegen ist in der Regel nur bei ausdrücklicher Freigabe erlaubt. Zudem wird Erwachsenen, die nicht absteigen, um auf Gehwegen zu schieben, grob verkehrswidriges Verhalten zugeschrieben.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin, das im Mai 2022 erging, zeigt ebenfalls, dass Radfahrer in vollem Umfang für Schäden haften können, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten. In diesem Urteil haftete eine Radfahrerin, die auf einem nicht freigegebenen Gehweg fuhr, vollständig für den verursachten Unfall, während sie auch mit Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt wurde, wie es auf [ra-samimi.de](https://www.ra-samimi.de/verkehrsunfaelle-zwischen-radfahrern-und-fussgaengern/) berichtet wird.