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Scholz unter Druck: Strafanzeige nach umstrittenem Flüchtlingsflug!

In einem aktuellen Vorfall, der sich um die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge dreht, hat eine Anwaltskanzlei aus Konstanz Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellt. Das geht aus Berichten von Merkur hervor. Im Rahmen eines Charterflugs wurden 132 afghanische Flüchtlinge aus Islamabad nach Berlin eingeflogen.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hat in diesem Zusammenhang einen Brandbrief verfasst, in dem er einen sofortigen Stopp des Bundesaufnahmeprogramms fordert. Kritisiert wird insbesondere die Auswahl der Einreisenden durch NGOs und der Einsatz vermeintlicher „Proxy Pässe“, die internationale Gültigkeit vermissen lassen. Zudem fordert die Union ebenfalls, die Afghanistan-Flüge einzustellen.

Vorwürfe gegen Olaf Scholz

Die Anwaltskanzlei sieht in der Vorgehensweise einen Verstoß gegen § 97 des Aufenthaltsgesetzes und wirft Scholz „Einschleusen mit Todesfolge“ vor. Es wird behauptet, dass für die Einreise der afghanischen Passagiere keine belastbare Rechtsgrundlage vorliege. Weiterhin kritisiert die Kanzlei, dass die Bundesregierung die Kosten für die Passagiere übernimmt, ohne eine Verpflichtung zum Einflug zu haben. Olaf Scholz habe trotz einer Bitte des Polizeigewerkschaftsvorsitzenden dem Charterflug nicht zugestimmt. Von den 157 Passagieren, die geflogen sind, seien lediglich zwei Ortskräfte der Bundeswehr gewesen.

Das Auswärtige Amt stellte klar, dass es sich bei den Geflüchteten um von den Taliban verfolgte Personen, darunter Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten und 57 Minderjährige, handelt. 25 weiteren Personen wurde der Flug aufgrund möglicher Unstimmigkeiten in den Dokumenten verwehrt, die aktuell behördlich geprüft werden.

Laut Berichten von News.de landete ein von Deutschland gechartertes Flugzeug mit afghanischen Geflüchteten erneut in Berlin. Der Rechtsanwalt Rafael Fischer hat die Strafanzeige am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Die Vorwürfe lauten auf den Verdacht des Einschleusens von Ausländern und der Gefährdung der Bevölkerung. Dies folgt auf zwei Charterflüge, die afghanische Geflüchtete nach Deutschland brachten: der erste am 25. Februar mit 155 Passagieren und der zweite am 5. März mit 132 Passagieren. Die aufgenommenen Personen hatten Aufnahmezusagen von Deutschland erhalten, wobei zur Einreise zweifelsfreie Identitätsklärung und umfassende Sicherheitsüberprüfung erforderlich waren. Kritische Stimmen gegen die Flüge kommen vor allem von der Union und der AfD.