Esslingen

Betrunkener Radfahrer in Ohmden: Polizisten bespuckt und verhaftet!

In Ohmden wurde ein 50-jähriger Mann von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er betrunken mit seinem Fahrrad unterwegs war. Die Polizei erhielt gegen 23:20 Uhr einen Hinweis, dass der Mann im Einmündungsbereich Hauptstraße / Fabrikstraße neben seinem Rad auf der Fahrbahn lag.

Bei der Kontrolle der Situation stellten die Beamten einen eindeutigen Alkoholgeruch fest. Obwohl der Mann aufgefordert wurde, sein Fahrrad zu schieben, ignorierte er diese Anweisung und fuhr stattdessen weiter. Als die Polizei ihn schließlich stoppte, beleidigte er die Beamten und bespuckte sie. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Der Mann sieht nun mehreren Strafanzeigen entgegen.

Regelungen zum Radfahren unter Alkoholeinfluss

Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille. Wenn diese Grenze überschritten wird, drohen Konsequenzen, wie [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen-fahrrad/) berichtete: 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, die meist ein Nettomonatsgehalt beträgt, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer Strafanzeige kommen, sofern der Radfahrer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht.

Der Drogenkonsum vor und während der Fahrt ist ebenfalls untersagt und kann ähnliche Sanktionen wie beim Alkoholkonsum nach sich ziehen. Während Alkohol beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich verboten ist, gibt es klare Grenzen, die es zu beachten gilt. Zum Vergleich: Für Autofahrer liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille, ab 1,1 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig.