Wesermarsch

Feuerwehr Wesermarsch: Rekordjahr mit Großbränden und Alarmen!

Die Freiwilligen Feuerwehren der Wesermarsch haben im Jahr 2024 mit einem signifikanten Anstieg von Großbränden und Verkehrsunfällen zu kämpfen gehabt. Das geht aus der Jahresbilanz hervor, die Kreisbrandmeister Rolf Hoyer in einer Sitzung im Kreishaus in Brake zog. In der Bilanz wurden überdurchschnittlich 30 Großbrände verzeichnet, begleitend dazu ein Anstieg der Verkehrsunfälle, bei denen es auch Todesopfer gab.

Hoyer wies auf die Notwendigkeit der psychosozialen Notfallversorgung hin, um die psychischen Belastungen der Einsatzkräfte zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden das Kriseninterventionsteam Wesermarsch sowie ein Arbeitskreis zur psychosozialen Notfallversorgung beim Oldenburgischen Feuerwehrverband ins Leben gerufen.

Mitgliederzahlen und Nachwuchsproblematik

Zum Jahresende 2024 zählte die Wesermarsch 45 Ortswehren, die insgesamt 1.708 Mitglieder, darunter 272 Frauen und Mädchen, aufweisen. Darüber hinaus sind 19 Jugendwehren mit 380 Mitgliedern aktiv, von denen 113 weiblich sind. Außerdem engagieren sich 13 Kinderfeuerwehren mit 289 Jungen und Mädchen. Hoyer berichtete, dass es keine Probleme mit dem Nachwuchs gebe. Dies wird auch durch das überarbeitete Niedersächsische Brandschutzgesetz unterstützt, das die Jugendarbeit und die Rolle der Brandschutzerzieher fördert. Brandschutzerziehern, die in Schulen und Kitas tätig sind, kann ein Verdienstausfall gewährt werden.

Im Landeshaushalt stehen für diesen Zweck drei Millionen Euro zur Verfügung, was einen Zuschuss von 927 Euro je Einheit für 3.173 Kinder- und Jugendwehren bedeutet. Hoyer bezeichnete dieses Budget als wichtigen Schritt, auch wenn es nicht vollständig auskömmlich sei. Die Freiwilligen Feuerwehren verzeichneten im vergangenen Jahr zudem 186 Fehlalarmanlagen. Insgesamt betrug die Zahl der Einsätze 1.088, die sich aus 319 Brandeinsätzen und 583 Hilfeleistungen zusammensetzten. Diese Bilanz wird auch die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 29. März in Lemwerder beschäftigen, wie NWZ-Online berichtet.

Das Feuerwehrgesetz regelt in Deutschland den Begriff der Feuerwehr, deren Aufbau sowie die Aufgaben. Es ersetzt historische Feuerlöschordnungen aus dem Mittelalter und wurde im Laufe der Jahre durch gesetzliche Regelungen zum Brandschutz ergänzt. In Deutschland obliegt die Gesetzgebung zur Feuerwehr den Bundesländern, wobei zwischen Pflichtaufgaben und Zusatzaufgaben für Feuerwehren unterschieden wird. Gemeinden sind in der Regel für die Aufstellung und Unterhaltung von Feuerwehren zuständig, während Kreise oft für die Unterhaltung von Leitstellen verantwortlich sind. In NRW müssen Berufsfeuerwehren zudem von kreisangehörigen Gemeinden eine Leitstelle unterhalten. Weitere Informationen dazu sind auf der Seite über das Feuerwehrgesetz in Deutschland zu finden.