
Im Jahr 2025 fördern das Land Niedersachsen und die Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro. Diese Mittel stehen kleinen Kultureinrichtungen zur Verfügung, die Förderanträge zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro stellen können, wobei eine Förderquote von bis zu 75 Prozent möglich ist. Anträge sind beim zuständigen Landschaftsverband einzureichen.
Die Schaumburger Landschaft vergibt in diesem Rahmen die Förderungen und bietet zudem Antragsberatung an. Für Investitionsprojekte in der Region stehen etwa 25.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs und zur Verbesserung der Aufenthalts- und inhaltlichen Qualität.
Allerdings sind einige Kostenarten von der Förderung ausgeschlossen: Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie bauliche Maßnahmen an Gebäuden im Besitz des Landes, Bundes oder Kommunen werden nicht unterstützt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, wie eingetragene Vereine, gGmbHs, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften. Antragstellende Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot bieten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.
Beispiele für antragstellende Einrichtungen sind Heimatvereine, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Musikschulen, Freilichtbühnen und Theater. Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftlicher Antrag, der eine Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Der Antragsstichtag für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro ist der 1. Mai 2025, wobei die Anträge an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg gerichtet werden müssen.
Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen hebt zudem die Bedeutung dieser Einrichtungen für die Regionalentwicklung und den sozialen Zusammenhalt hervor. Mit dem Programm sollen notwendige Anschaffungen und die Weiterentwicklung der baulichen sowie technischen Infrastruktur gefördert werden, um ein attraktives und zeitgemäßen Kulturangebot zu sichern. Die geförderten Maßnahmen beinhalten bauliche Erhaltungsarbeiten, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Veranstaltungstechnik sowie Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthalts- und inhaltlichen Qualität. Auch hier können die Fördersummen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro liegen und Anträge sind bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden einzureichen.