
Der Theaterverein dieheroldfliri.at präsentiert in Kempten das Stück „Das Rote vom Ei“, das unter der Regie von Barbara Herold steht. Bei dieser Inszenierung handelt es sich um eine satirische Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema Abtreibung. Das Stück greift Fragen zu Beginn des Lebens, ungewollten Schwangerschaften sowie der Rolle der Männer und Entscheidungsbedingungen für Frauen auf, wie der Kreisbote berichtet.
Das Bühnenbild von Caro Stark schafft eine klinische Atmosphäre durch eine weiße Lamellen-Front, die auch als Projektionsfläche dient. Laufsteg-Elemente rufen Assoziationen an die öffentliche Begutachtung von Frauen hervor. Die Kostüme beinhalten einen roten Plüschmantel, der als Gebärmutter fungiert, und Hasenohren, die den animalischen Trieb symbolisieren. Schauspieler Mara Fliri, Sarah Zaharanski und Peter Bocek vermitteln die komplexen Emotionen, die mit dem Thema Abtreibung verbunden sind. Im Anschluss an die Aufführung gibt es ein Nachgespräch mit Prof. Dr. Ricardo Felberbaum und Mitgliedern von Pro Familia, die über die emotionalen und sozialen Aspekte der Abtreibung diskutieren.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Abtreibungen in Deutschland
Abtreibung ist in Deutschland seit mehr als 150 Jahren durch Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieser zählt Schwangerschaftsabbrüche zu den „Straftaten gegen das Leben“, wozu auch Mord und Totschlag gehören. Frauen können eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen, für eine Abtreibung. Allerdings ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle straffrei, wenn eine dreitägige Bedenkzeit eingehalten wird, wie National Geographic berichtet.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 106.218 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, was einen Rückgang um mehr als 20.000 Fälle in den letzten zwei Jahrzehnten darstellt. Der Großteil der Abbrüche, etwa 96%, erfolgt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen. Während knapp 4% aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikationen durchgeführt werden, kann der Abbruch in diesen Fällen auch ohne vorherige Beratung erlaubt sein, sofern nachweisbare Gründe vorliegen.