FreisingMünchen

Wie entsorgt man unerwünschte religiöse Gegenstände richtig?

In der Kirchengemeinde Bockhorn wurde die provokante Frage aufgeworfen, wie mit unerwünschten religiösen Gegenständen umgegangen werden soll. Der Liturgiekreis der Gemeinde suchte nach Antworten und wandte sich dabei an das Ordinariat des Erzbistums München-Freising. Dieses empfahl eine sortenreine Entsorgung solcher Gegenstände.

Berta Felske, Mitglied des Liturgiekreises, betonte die natürliche Ehrfurcht gegenüber religiösen Objekten und verwies auf die historische Praxis, diese entweder aufzubewahren oder weiterzugeben. Mattias Kiefer, Leiter der Abteilung Umwelt, wies darauf hin, dass die Beisetzung oder das Einmauern religiöser Gegenstände gegen geltendes Recht verstoßen. Er empfahl, unbehandelte Holzgegenstände zu verbrennen, allerdings nicht im Osterfeuer. Die Bibel solle im Papiermüll entsorgt werden. Kiefer unterstrich zudem die Bedeutung, die religiösen Gefühle Dritter zu respektieren und eine diskrete Entsorgungsmethode zu wählen. Das Erzbistum hat hingegen keine zentrale Sammelstelle für religiöse Gegenstände.

Entsorgungsmethoden für religiöse Gegenstände

Es gibt im Kirchenrecht keine spezifischen Vorgaben zur Entsorgung von religiösen Objekten. Künstlerisch wertvolle Gegenstände sollten dem Diözesanmuseum angeboten werden. Bei der Verbrennung religiöser Gegenstände sei es traditionell üblich, die Asche auf geweihtem Boden zu vergraben. Eine weitere Möglichkeit, die von Elisabeth Kaiser vorgeschlagen wurde, ist das Verstecken unerwünschter religiöser Gegenstände im Garten, um sie der Natur zurückzugeben.

Prälat Klaus Metzl, Wallfahrtsrektor in Altötting, gab zudem Tipps zur korrekten Entsorgung gesegneter Objekte. So sollten Palmzweige aus dem Vorjahr in der Osternacht zum Osterfeuer der Kirchengemeinde gebracht werden. Gesegnete Asche aus dem Osterfeuer werde teilweise für das Aschenkreuz am Aschermittwoch verwendet und der Rest müsse ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Asche darf nicht im Ausguss der Kirche entsorgt werden; stattdessen gibt es ein spezielles Becken, das Sakrarium, für Flüssigkeiten. Grobe Reste wie Glutkörner und Weihrauchreste finden ihren Platz in einer Erdnische im Kreuzgang der Stiftskirche.

Abgebrannte Kerzen sollen entweder von den Gläubigen mitgenommen oder von Ordensfrauen zu neuen Andachtskerzen verarbeitet werden. Alte Andachtskreuze und kaputte religiöse Figuren aus Holz können im Osterfeuer verbrannt werden, während Objekte aus Plastik nicht empfehlenswert sind. Vor der Entsorgung sollte bei dem Mesner nachgefragt werden, ob möglicherweise eine andere Verwendung der Gegenstände möglich ist. Außerdem können religiöse Objekte in spezielle kirchliche Depots eingelagert oder repariert werden.

Eine besondere Regelung gibt es nicht für den Verkauf religiöser Gegenstände auf Plattformen wie Ebay. Gesegnete Andachtsgegenstände sollten jedoch nicht profaniert werden. Der Codex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) besagt, dass gesegnete oder geweihte Sachen mit Respekt behandelt werden müssen, auch wenn sie beschädigt sind. Alte Bibeln dürfen im Müll entsorgt werden, dennoch wird das Verbrennen als negativ symbolisch angesehen. Alte Rosenkränze und persönliche Andachtsgegenstände haben oft einen emotionalen Wert und sollten aufbewahrt werden.

Eine traditionelle Praxis ist es, gesegnete Gegenstände mit Verstorbenen zu begraben, was ebenfalls im Kontext der Entsorgung religiöser Objekte zur Diskussion steht.