
Die Berliner Bildungsverwaltung hat interveniert, nachdem an der Zuckmayer-Oberschule in Neukölln eine verpflichtende Veranstaltung zum Fastenbrechen (Iftar) für alle Schülerinnen und Schüler geplant war. Der Termin für das Iftar war auf den 28. März von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr angesetzt. Laut Martin Klesmann, Sprecher der Bildungsverwaltung, gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot, welches besagt, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen nicht verpflichtend sein darf.
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) äußerte im Abgeordnetenhaus, dass die verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen möglicherweise rechtswidrig sei, da ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die negative Religionsfreiheit vorliege. In dem ursprünglichen Elternschreiben, welches auf die Pflicht zur Teilnahme hinwies und darauf, dass Unterricht wegen der Veranstaltung entfällt, wurden die Eltern zudem aufgefordert, Essen beizusteuern.
Neuer Klarstellungsbrief und Reaktionen
Nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht wurde jedoch klargestellt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig sei und kein Unterricht entfällt. Daraufhin korrigierte die Schule das ursprüngliche Elternschreiben und versandte es erneut. Günther-Wünsch betonte die Wichtigkeit der religiösen Toleranz und merkte an, dass auch andere religiöse Feste in Schulen gewürdigt werden sollten. Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule und hat sich bisher nicht zu dem Vorfall geäußert, sondern verwies auf eine Stellungnahme an die Bildungsverwaltung.
In einem weiteren Bericht wurde erwähnt, dass die Zuckmayer-Schule den Iftar speziell für Schüler der siebten Klassen veranstaltete. Die Einladung an die Eltern war ursprünglich so formuliert, dass die Teilnahme als verpflichtend galt und der Unterricht ausfallen sollte, was zu erheblicher Empörung unter den Eltern führte und über WhatsApp verbreitet wurde. In Deutschland ist das Neutralitätsgebot für staatliche Schulen von Bedeutung, da Religion zwar thematisiert, jedoch nicht verpflichtend praktiziert werden darf. Der Sprecher der Bildungsverwaltung stellte erneut klar, dass die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig ist und kein Unterricht entfällt. Die ursprüngliche Einladung musste wegen ihrer Widersprüche zu den geltenden Vorgaben korrigiert werden. Die Region Neukölln hat einen hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, viele Schülerinnen und Schüler sind muslimischer Herkunft, was die Sorgen der Eltern über mögliche Beeinflussung ihrer Kinder in religiösen Themen verdeutlicht.