
Ein 17-jähriges Mädchen aus Rivenich wird vermisst, nachdem sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wie SWR Aktuell berichtete. Das Landeskriminalamt (LKA) definiert die Bedingungen für offizielle Vermisstenfälle. Bei Erwachsenen gilt eine Person als vermisst, wenn sie ihren Lebenskreis verlassen hat, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und davon ausgegangen werden muss, dass ihr Leben in Gefahr ist. Minderjährige gelten hingegen bereits dann als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. In diesen Fällen muss grundlegend von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden.
Das LKA betont zudem, dass Erwachsene im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte das Recht haben, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, ohne Angehörige oder Freunde zu informieren. Bei der Ortung von vermissten Personen kann die Nutzung von Mobiltelefonen entscheidend sein.
Ermittlungen bei vermissten Personen
Die Polizei ist laut Bundeskriminalamt (BKA) nur in solchen Fällen aktiv, wo ein Aufenthalt unbekannt ist und Gefahr für Leib oder Leben angenommen wird. Bei akuter Gefahr können umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet werden, oft gemeinsam mit Bereitschaftspolizei und Rettungsdiensten. Es ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig für die unmittelbare Personensuche. Minderjährige werden in staatliche Obhut genommen, wenn sie als vermisst gelten. Am 01.01.2025 waren in Deutschland rund 9.420 vermisste Personen registriert, täglich kommen 200 bis 300 neue Fahndungen hinzu.
Die Aufklärungsquote bei vermissten Jugendlichen lag 2024 bei 97,4%. In diesem Jahr waren rund 80.800 Jugendliche als vermisst gemeldet, während die Zahl vermisster unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf etwa 4.300 stieg. Der Hauptgrund für das Verschwinden dieser Gruppe ist das Verlassen von Unterkünften.