
Die Stadt Karlsruhe hat ein sechs Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Dieses Verbot tritt am Freitag, den 21. März, in Kraft und basiert auf dem Prostituiertenschutzgesetz. Die Entscheidung wurde durch Erkenntnisse des Polizeipräsidiums Karlsruhe gerechtfertigt, die sich aus Ermittlungen und Festnahmen im Januar ergeben haben.
In der Nacht vom 15. auf den 16. Januar durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Kooperation mit ungarischen Behörden mehrere Objekte und vollstreckten sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus Karlsruhe und Rastatt. Diese beschuldigten Personen, darunter sechs Männer und eine Frau im Alter von 18 bis 48 Jahren, stehen im Verdacht, junge ungarische Frauen nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen zu haben. Berichten zufolge wurde bei diesen Aktivitäten massive Gewalt angewendet.
Begründung für das Verbot
Oberbürgermeister Dr. Mentrup hat die Allgemeinverfügung unterzeichnet und begründet das Verbot mit konkreten Belegen für kriminelle Organisationsstrukturen, die Prostituierte im Stadtgebiet betreffen. Das Verbot wird von Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert, um dessen Einhaltung zu überwachen.
Für weitere Informationen über den rechtlichen Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes können Interessierte die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend besuchen, wo die grundlegenden Informationen zu diesem Thema bereitgestellt werden. Diese enthalten unter anderem Regelungen zum Schutz von Prostituierten und Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Gesetzes, wie auf [bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz) zu finden ist.
Für Details zu der Verfügung in Karlsruhe kann die Meldung auf [suewpress.de](https://suewpress.de/details/13032025-strassenprostitution-verboten-fuer-6-monate) eingesehen werden.