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Papst Franziskus ruft zum Heiligen Jahr 2025: Pilger der Hoffnung!

Papst Franziskus hat das Jahr 2025 als Heiliges Jahr unter dem Leitwort „Pilger der Hoffnung“ ausgerufen. Dieses Heilige Jahr wird einen Zeitraum für Pilgerfahrten nach Rom oder zu bestimmten Wallfahrtsorten darstellen und bietet den Gläubigen die Möglichkeit zur spirituellen Erneuerung, Buße und zum Erlangen eines vollständigen Ablasses. Ein kompletter Ablass bedeutet die Vergebung aller zeitlichen Strafen für bereits getilgte Sünden. Im Hinblick auf die bevorstehende Fastenzeit wird diese als Gelegenheit zur Versöhnung sowohl mit Gott als auch mit den Mitmenschen betrachtet, wie die Rheinpfalz berichtete.

Für den Erhalt eines vollkommenen Ablasses sind bestimmte Schritte notwendig: Ein andächtiger Besuch einer Kirche, das Sprechen der Grundgebete der Kirche wie „Vater unser“ und „Glaubensbekenntnis“, das Ablegen einer sakramentalen Beichte sowie der Empfang der eucharistischen Kommunion. Bei der Gewährung des Ablasses wird zudem für den Papst ein „Gegrüßet seist du, Maria“ gebetet. Ziel dieser Praktiken ist es, die Gläubigen zur Erfüllung von Christi Geboten anzuleiten und ihre Verbindung zu Gott zu vertiefen.

Besondere Regelungen und Bedeutung des Ablasses

Im Zuge der Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2025 veröffentlichte die Apostolische Pönitentiarie Normen zur Ablassgewährung. Zu den Vorschriften zählen unter anderem die Teilnahme an Messen und Gebeten an heiligen Stätten sowie das Engagement in Werken der Barmherzigkeit und Buße, wie Vatican News berichtete. Papst Franziskus fordert alle Christen dazu auf, Pilger der Hoffnung zu werden, insbesondere im Kontext der gegenwärtigen geschichtlichen Situation, die eine Umkehr und Versöhnung erforderlich macht.

Der Ablass wird als Jubiläumsgnade bezeichnet und hat besondere Bedeutung für die Gläubigen, da er auch für die Seelen im Fegefeuer erlangt werden kann. Bischöfe sind angehalten, die Bedürfnisse der Gläubigen zu berücksichtigen und großzügige Beichtgelegenheiten anzubieten. Das Dekret zur Erlangung des Ablasses gilt für das gesamte Ordentliche Jubiläum 2025 und wurde am 13. Mai 2024 veröffentlicht.