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Neuer Feiertag in Bayern: Mariä Himmelfahrt für sechs Gemeinden!

Ab 2025 wird der 15. August, Mariä Himmelfahrt, in sechs bayerischen Gemeinden als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Die Entscheidung beruht auf den Ergebnissen des Zensus 2022, die beim Bayerischen Landesamt für Statistik ausgewertet wurden. Die Gemeinden, in denen der Feiertag nun gilt, sind:

  • Baiersdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
  • Weisendorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
  • Marktrodach (Landkreis Kronach)
  • Schwebheim (Landkreis Schweinfurt)
  • Oettingen in Bayern (Landkreis Donau-Ries)
  • Memmingerberg (Landkreis Unterallgäu)

In diesen Gemeinden überwiegt die Zahl der katholischen Bevölkerung gegenüber den evangelischen, was die Regelung ermöglicht. Die letzte Neufestlegung bezüglich der Feiertagsordnung erfolgte auf Basis der Daten von 2011.

Änderungen in Oberfranken

Im Rahmen der Anpassungen müssen zwei oberfränkische Gemeinden den Feiertag jedoch abgeben: Seßlach (Landkreis Coburg) und Marktschorgast (Landkreis Kulmbach). In diesen Orten sind nun mehr evangelische als katholische Einwohner gemeldet.

Wie [BR.de](https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/mariae-himmelfahrt-neuer-feiertag-in-sechs-bayerischen-gemeinden,UkJTKYn) berichtete, ist Mariä Himmelfahrt ein Hochfest der katholischen Kirche, das seit dem 5. Jahrhundert gefeiert wird und an die Aufnahme der Gottesmutter Maria in den Himmel erinnert. Zudem erklärte [Stmi.bayern.de](https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2025/144/) dass in 2.048 weiteren Gemeinden der bestehende Status des Feiertags unverändert bleibt.

Das Feiertagsgesetz besagt, dass Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung einen gesetzlichen Feiertag darstellt. Diese Regelung basiert auf den Mitgliederzahlen der katholischen und evangelischen Kirche und nicht auf der Gesamtbevölkerung. Artikel 4 des Feiertagsgesetzes schützt das Fest auch in Gemeinden ohne gesetzlichen Feiertag, indem lärmerzeugende Handlungen während der Hauptgottesdienstzeiten untersagt werden.