Landshut

Dieb vergisst Handy nach Raub – Täter wird von Hoteldirektor gefasst!

Am 18. März 2025 ereignete sich ein Vorfall in einem Hotel in der Papiererstraße in Landshut. Laut [idowa.de](https://www.idowa.de/regionen/landshut/landshut/dieb-vergisst-mobiltelefon-am-tatort-in-landshuter-hotel-art-328106) betrat ein 30-Jähriger aus Landshut gemeinsam mit einer unbekannten weiblichen Person den Mitarbeiterbereich des Hotels. Gegen 10:30 Uhr gelangten sie in den Heizraum, konsumierten Alkohol und entwendeten die Bekleidung sowie den Rucksack einer Angestellten. Anschließend flüchteten beide unbemerkt.

Nachdem der 30-Jährige einige Stunden später zurückkehrte, um sein vergessenes Handy abzuholen, wurde er vom Hoteldirektor entdeckt. Dieser hatte die Videoaufnahmen des Vorfalls gesichtet und erkannte den Täters. Er hielt den 30-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest, die daraufhin Ermittlungen gegen beide Tatverdächtigen einleitete.

Rechtliche Aspekte von Videoüberwachungen

In einem anderen Kontext wurden Aspekte der rechtlichen Beurteilung von Diebstählen mithilfe von Videoüberwachung behandelt. Wie [frag-einen-anwalt.de](https://www.frag-einen-anwalt.de/Ladendiebstahl-rueckwirkend-per-Video–f193395.html) berichtete, kann ein Geschäftsinhaber nachträglich Kontakt zu einer beschuldigten Person aufnehmen, nachdem sie auf einem Überwachungsvideo erkannt wurde. Grundsätzlich ist das Nachgehen von Verdachtsmomenten zulässig, und legale Videoaufnahmen gelten als geeignete Beweismittel in Strafverfahren.

Überwachungsvideos aus Geschäftsräumen verletzen in der Regel nicht die Privat- oder Intimsphäre, sofern sie nicht in Umkleiden aufgenommen wurden. Wenn eine Person im Video identifiziert werden kann und die Tat dokumentiert ist, kann eine Strafanzeige erstattet werden. In solchen Fällen wird die Polizei die entsprechende Person zur Vernehmung laden und die Eignung der Videoaufzeichnung als Beweismittel prüfen.