
In Ludwigsburg hat am Mittwoch ein Vorfall mit einem Fußgänger für Aufsehen gesorgt. Der 17-Jährige überquerte die Wilhelmstraße auf dem Weg zur Bushaltestelle Rathaus in Richtung Sternkreuzung, als er von einem schwarzen Cabrio erfasst wurde. Der Fahrer des Fahrzeugs, eine etwa 40 Jahre alte Frau, hielt zunächst an und erkundigte sich nach dem Befinden des Fußgängers. Nachdem dieser bestätigt hatte, dass es ihm gut gehe, setzte sie ihre Fahrt in Richtung B27 fort.
Der Fußgänger stellte später eine Verletzung fest und wurde daraufhin im Krankenhaus untersucht. Das Polizeirevier Ludwigsburg hat die Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen und sucht nun Zeugen, die hilfreiche Informationen liefern können. Hinweise können telefonisch unter (07141) 185353 oder per E-Mail an ludwigsburg.prev@polizei.bwl.de gegeben werden, wie LKZ berichtete.
Rechtliche Aspekte von Fahrerflucht
Die Autofahrerin könnte sich durch ihr Verhalten der Fahrerflucht schuldig gemacht haben. In Deutschland ist Fahrerflucht, auch bekannt als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, gemäß § 142 StGB eine Straftat. Diese liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, wie etwa Anhalten und den Austausch von Personalien. Selbst bei minimalen Berührungen, wie einem Parkrempler, kann bereits eine Unfallbeteiligung vorliegen.
Die Konsequenzen bei Fahrerflucht sind erheblich und können von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. Auch der Führerschein kann entzogen werden, und es können Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hinzukommen, wie anwalt.de hervorhebt.