
Am Montag, den 24. März, kam es in Boele, Niedernhofstraße, zu einem Vorfall der Unfallflucht. Eine 57-jährige Frau beobachtete ihr geparktes Auto, einen Renault, als ein weißer VW ihr Fahrzeug touchierte. Nach dem Vorfall fuhr der VW einfach weiter. Die aufmerksame Zeugin alarmierte um 17:15 Uhr die Polizei und gab das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs an.
Die Polizei unternahm daraufhin Ermittlungen und suchte die Halteranschrift des VW auf. Bei ihrer Ankunft entdeckten die Beamten das Fahrzeug mit frischem Unfallschaden. Die Fahrerin des Volkwagen wurde schließlich mit den Vorfällen konfrontiert, was zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort führte, wie lokalkompass.de berichtete.
Rechtslage zur Unfallflucht
Unfallflucht, auch wenn sie durch das Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug signalisiert wird, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Zettel allein gilt nicht als ausreichende Maßnahme, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Das Risiko eines solchen Zettels ist hoch, da er leicht entfernt oder unleserlich werden kann.
Nach dem Strafgesetzbuch § 142 ist es unerlässlich, nach einem Unfall an Ort und Stelle zu bleiben und die zuständige Polizeidienststelle zu informieren. Zu den empfohlenen Verhaltensweisen gehört, am Unfallort zu warten, um dem anderen Fahrer die Möglichkeit zu geben, zurückzukommen. Die Wartezeiten können je nach Ort variieren, wie beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz etwa 30 Minuten oder in einem Einkaufszentrum 1 bis 1,5 Stunden. Nach Ablauf dieser Wartezeit darf der Unfallort nicht ohne Meldung bei der Polizei verlassen werden, wie anwalt.de erläutert.