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Neues Biomüll-Gesetz: Strikte Regeln und hohe Strafen ab Mai 2025!

In Deutschland steht eine bedeutende Änderung der Müllentsorgung bevor. Ab dem 1. Mai 2025 tritt ein neues Biomüll-Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, die Verunreinigung von Bioabfällen durch andere Müllarten auf maximal ein Prozent zu reduzieren. Dies bedeutet, dass Lebensmittelreste ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Verstöße gegen diese Regelungen können teure Bußgelder nach sich ziehen, die bis zu 2500 Euro betragen können, wie inFranken berichtete.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf kompostierbaren Mülltüten. Diese stehen in der Kritik, da viele Kommunen die Verwendung dieser Beutel für den Biomüll bereits verboten haben. In Städten wie Kitzingen, Oldenburg, Hamburg und Wiesbaden sind kompostierbare Mülltüten unzulässig, und auch im Landkreis Stade (Niedersachsen) sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis gelten ähnliche Regelungen, wie Merkur berichtete. Experten warnen davor, dass kompostierbare Plastiktüten nicht in die Umwelt gelangen sollten, da sie nur unter bestimmten Bedingungen, wie in speziellen Kompostieranlagen bei Temperaturen von 60 Grad, zersetzt werden können.

Neue Regelungen und Anforderungen

Im Hinblick auf die neue Regelung müssen Verbraucher sich auf häufigere Abholverweigerungen durch die Müllabfuhr einstellen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Verbraucherzentralen kritisieren die oft irreführende Kennzeichnung der Beutel als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“. Die Beutel zerfallen häufig nur unter Laborbedingungen und enthalten oft fossile Anteile, die Mikroplastik hinterlassen. Eine einheitliche Kennzeichnung für Bioabfallsammelbeutel wurde seit Ende 2023 festgelegt, aber Verbraucherschützer fordern eine bessere Kennzeichnung und klare gesetzliche Vorgaben für die kompostierbaren Tüten.

Zusätzlich werden Verbraucher gebeten, sich bei ihren Kommunen über spezifische Mülltrennungsregeln zu informieren, da die Vorschriften je nach Region variieren können. Falsche Mülltrennung kann im schlimmsten Fall Strafen von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, und neu eingeführte Regelungen besagen, dass auch Textilien nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen.