
Die Ticketplattform Eventim hat vor dem Oberlandesgericht Bamberg eine Niederlage erlitten. Laut einem Urteil, das am 1. April 2025 verkündet wurde, darf Eventim kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf nicht erneut über ein Pop-up-Fenster anbieten. Dies ist eine Entscheidung, die auf eine unzulässige Beeinflussung der Verbraucher hinweist, wie Deutschlandfunk Kultur berichtete. Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht, unter dem Aktenzeichen 3 UKl 11/24 e.
Eventim hatte die Versicherung über eine farblich abgehobene Klickfläche beim Ticketangebot präsentiert. Wenn Käufer sich gegen die Versicherung entschieden, erschien ein weiteres Fenster, das erneut auf die Versicherung hinwies. Um zur Kasse zu gelangen, mussten die Käufer zusätzlich die Schaltfläche „Ich trage das volle Risiko“ anklicken. Das Gericht entschied, dass dieser zweite Schritt unzulässig sei, da er die Verbraucher zu einer Entscheidung drängen könnte, die sie möglicherweise nicht getroffen hätten.
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Das Gericht wies jedoch die Forderung des vzbv zurück, das erste Angebot zur Ticketversicherung zu untersagen. Es wurde festgestellt, dass die farbliche Hervorhebung lediglich ein „Framing“ darstellt und nicht automatisch unzulässig ist. Zudem betonte das Gericht, dass die Versicherung als freiwillige und zusätzliche Option deutlich gekennzeichnet ist, was den Anforderungen an die Transparenz entspricht.
Die aktuellen Entwicklungen könnten weitreichende Folgen für die Branche haben, da Anbieter solche Gestaltungselemente künftig möglicherweise unterlassen müssen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht getäuscht oder manipuliert werden, wie Tagesschau berichtete. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.