CottbusKultur

Neues Gesetz schützt Ihre Daten: Was Sie über Cookies wissen müssen!

Am 2. April 2025 fand eine bedeutende Veranstaltung mit dem Thema „Eine Reise durch die chilenische Kultur“ statt. Diese Veranstaltung wird durch den Fachbereich Kultur der Stadt Cottbus gefördert und zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis für die chilenische Kultur zu vermitteln. Die Veranstaltung beinhaltet verschiedene kulturelle Elemente, wie Musik, Kunst und kulinarische Speisen, die die Vielfalt und den Reichtum Chile’s widerspiegeln. Cottbus freut sich darauf, den Bürgern und Besuchern diese Einblicke in die südamerikanische Kultur zu ermöglichen, wie cottbus.de berichtete.

Die Veranstaltung findet im Rahmen geförderter Projekte des Jahres 2024 statt und stellt eine hervorragende Gelegenheit dar, kulturelle Brücken zu schlagen und den interkulturellen Austausch zu fördern. Interessierte sind eingeladen, sich über die verschiedenen Programmpunkte zu informieren und daran teilzunehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Datenschutz

Im Kontext der digitalen Dienstleistungen sind die gesetzlichen Vorgaben für Datenschutz und Cookies von erheblicher Bedeutung. Am 1. Dezember 2021 trat das TDDDG (Telekommunikation-Digitalen-Dienste-Datenschutz-Gesetz) in Kraft, welches ursprünglich als TTDSG bekannt war. Dieses Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen der DSGVO und betrifft den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Cookies. Es vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um, die zuvor unklar war. Vor dem Inkrafttreten des TDDDG gab es Diskrepanzen zwischen deutschem und europäischem Recht bezüglich der Cookie-Regelungen. Der § 15 Abs. 3 TMG verlangte ein Opt-Out für die Einwilligung, während die ePrivacy-Richtlinie ein Opt-In verlangte, wie dr-datenschutz.de erläuterte.

Das TDDDG regelt, dass die Speicherung und der Zugriff auf Informationen in Endgeräten nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen dürfen. Ausnahmen von dieser Einwilligungspflicht sind für bestimmte Dienste definiert. Technisch notwendige Cookies sind solche, die für die Bereitstellung eines Dienstes erforderlich sind, während Cookie-Banner genutzt werden müssen, wenn einwilligungsbedürftige Cookies verwendet werden. Verstöße gegen das TDDDG können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden, was die Ernsthaftigkeit der gesetzlichen Anforderungen unterstreicht.