Kassel

Freispruch für 30-Jährigen: Krasser Missbrauch im Fokus des Prozesses!

Ein 30-Jähriger wurde vom Frankfurter Landgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Jugendlichen mit Intelligenzminderung freigesprochen. Der Vorwurf besagte, dass der Mann die Jugendliche mehrfach vergewaltigt habe. Der Vorsitzende Richter stellte jedoch fest, dass eine 15-jährige Mitschülerin der Betroffenen als Täterin agierte.

Die Mitschülerin überzeugte das Mädchen, gegen Geld Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen auszuüben. Das für den Geschlechtsverkehr gezahlte Geld behielt die 15-Jährige. Der Richter bezeichnete ihr Verhalten als „krassen Missbrauch“. Diese Mitschülerin war bereits im letzten Jahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution verurteilt worden, was eine Strafe von 80 Stunden Arbeitsauflage und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs umfasste.

Freispruch und Zweifel an der Schuld

In der Urteilsbegründung äußerte der Richter, dass an der Schuld des 30-Jährigen „nicht ausräumbare Zweifel“ bestehen. Der Beschuldigte gab zu, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-Jährigen gehabt zu haben und ging von einem höheren Alter des Mädchens aus. Er betonte, dass sie sich nicht gewehrt habe.

Im Rahmen des sechs Tage dauernden Strafprozesses konnten laut Richter keine anderen Beweise gegen den Mann vorgebracht werden. Die Jugendliche hatte ihrer Lehrerin von dem Vorfall als „Freundschaftsdienst“ berichtet. Der Richter stellte fest, dass das Mädchen den Vorfall „wohl als nichts Schlimmes empfunden“ habe und erst nach Reaktionen aus ihrem Umfeld geltend machte, sich gewehrt zu haben. Während die Rechtsanwälte des Mannes einen Freispruch beantragten, plädierte die Staatsanwältin auf viereinhalb Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Welt berichtete.