Rhein-Sieg-Kreis

Blitzer-Alarm in Lohmar: Heute Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonner Straße!

Am 2. April 2025 wurde in Lohmar ein Geschwindigkeitsblitzer in der Bonner Straße (PLZ 53797, Höffen) in einer 50 km/h-Zone aktiviert. Laut news.de, geschah dies um 07:50 Uhr. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr kann sich ständig ändern, weshalb Anpassungen der mobilen Radarkontrollen jederzeit möglich sind.

Die Informationen über die Radarkontrollen sind auf den Stand vom 2. April 2025, 08:29 Uhr, und verdeutlichen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder nach sich ziehen können. Die Ahndung dieser Verstöße wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Regelungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Im Rahmen der Verkehrsregeln sind Blitzer-Apps und Radarwarner während der Fahrt verboten. Gemäß § 23 der StVO ist das Betreiben oder Mitführen solchen Geräts strafbar, insbesondere wenn ein Radarwarner betriebsbereit im Fahrzeug installiert ist. Das Mitführen eines Handys mit Blitzer-App ist hingegen nicht strafbar, solange es während der Fahrt nicht eingeschaltet ist.

Wie adac.de erläutert, führen Geschwindigkeitsverstöße zu Bußgeldern, Punkten und möglicherweise Fahrverboten. Innerhalb geschlossener Ortschaften variiert der Bußgeldsatz je nach Überschreitung:

  • bis 10 km/h: 30 €
  • 11 – 15 km/h: 50 €
  • 16 – 20 km/h: 70 €
  • 21 – 25 km/h: 115 € (1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot)
  • 26 – 30 km/h: 180 € (1 Monat Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 260 € (2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
  • 41 – 50 km/h: 400 € (2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
  • 51 – 60 km/h: 560 € (2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot)
  • 61 – 70 km/h: 700 € (2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)
  • über 70 km/h: 800 € (2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)

Außerorts sind die Bußgelder in der Regel niedriger, dennoch bestehen auch hier hohe Strafen bei entsprechendem Verkehrsverstoß. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen und Konsequenzen von Geschwindigkeitsübertretungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.